Ein neues Portal soll als Anlaufstelle bei Beschwerden helfen. Unter dem Namen igel-aerger.de können Betroffene ihrem Ärger in Zukunft Luft machen.
Eine Selbstzahler-Behandlung für Patienten, die einen weiterführenden Schutz gegen Erkrankungen oder eine Vorsorgeleistung wünschen, ist nach Ansicht von Ärzten und Verbraucherschützern sehr angebracht. Zuvor muss der Patient als Selbstzahler genau auf die Kosten hingewiesen werden und eine Auflistung erhalten. Im Nachgang wird dann eine Rechnung erstellt. Doch Verbraucherschützer warnen jetzt davor, dass genau dieses festgelegte Vorgehen offenbar von vielen Medizinern nicht eingehalten wird. Ein neues Portal soll deshalb als Anlaufstelle bei Beschwerden helfen. Unter dem Namen igel-aerger.de können Betroffene ihrem Ärger in Zukunft Luft machen.
IGel sind Leistungen, die nur in medizinisch begründeten Fällen von den gesetzlichen Kassen gezahlt werden. Dazu kann eine Messung des Augeninnendrucks gehören, der der Früherkennung des Grünen Stars dient. Selbst eine professionelle Zahnreinigung oder eine Bachblütentherapie sowie bestimmte Impfungen für Fernreisen fallen unter die IGel-Leistungen. Der Patient hat dafür aus eigener Tasche aufzukommen.
Rund 18,2 Millionen IGel-Leistungen wurden nach Meinung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK im Jahr 2012 erbracht. Dafür wurden etwa 1,3 Millionen Rechnungen ausgestellt. Das Institut berichtete aber, dass rund 30 Prozent der Versicherten schon Leistungen in Anspruch genommen haben.
Als Arzt ist man verpflichtet, dem Patienten vor der Behandlung den Kosten, den Nutzen und die Risiken aufzuzeigen. Außerdem müsse ein Vertrag abgeschlossen werden, die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte. Genau dieses Vorgehen wird aber offenbar von vielen Ärzten nicht eingehalten, wie die Verbraucherzentrale jetzt anmahnt. Auf dem Portal können sich Betroffene deshalb beschweren, um im Nachgang bei zukünftigen Patienten für Abhilfe zu sorgen.
Ob die Behandlung medizinisch sinnvoll ist, will das Portal nicht beleuchten. Hier geht es vielmehr ausschließlich um die Abwicklung entsprechend der Absprachen, damit Patienten sich umfassend informiert fühlen und wissen, was im Rahmen einer Behandlung auf sie zukommt und mit welchen Kosten zu rechnen ist.