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HUK Coburg Beitragserhöhung 2018: Beim Versicherer sind vorläufig noch keine neuen Beiträge zu erwarten.
In diesen Wochen geben die privaten Krankenversicherer wieder ihre neuen Beiträge für das Jahr 2018 bekannt. In der Regel ist zuerst das Neugeschäft an der Reihe, dann folgt in einem kurzen Abstand auch das Bestandsgeschäft. Bisher fallen aktuelle PKV Beitragserhöhungen weitgehend moderat in einem einstelligen Bereich aus, wobei bei vereinzelten Tarifen auch mit einer deutlichen Beitragserhöhung zu rechnen ist.
HUK Coburg Beitragserhöhung 2018 noch keine neuen Beiträge zu erwarten
Versicherte bei der HUK Coburg müssen sich im Augenblick noch keine Gedanken machen zu höheren Beiträgen. Der Versicherer hebt seine Prämien für die private Krankenversicherung traditionell erst zum 01. April des Jahres an. Fast jede Woche veröffentlicht im Augenblick mindestens ein privater Krankenversicherer die neuen Beiträge für das kommende Jahr. Angesichts weiterhin geringer Zinsen zur Verzinsung der Altersrückstellungen und steigender Kosten im medizinischen Bereich verwundert es nicht, dass kaum ein Versicherer ohne höhere Beiträge auskommt. Wer in diesem Jahr das Glück hat, noch unter eine Beitragsgarantie aus dem letzten Jahr zu profitieren, hat vermutlich zu diesem Zeitpunkt schon einen höheren Beitrag gezahlt. Alle anderen Versicherten müssen erneut mit höheren Beiträgen rechnen. Zuerst werden die Kosten für das Neugeschäft veröffentlicht, damit sich Versicherte auf der Basis der neuen Preise entscheiden können, ob sie sich privat krankenversichern wollen. Danach folgen auch die Beiträge für Bestandskunden.
Bei der HUK Coburg sind vorläufig noch keine neuen Beiträge zu erwarten. Die Gesellschaft verschiebt die Veröffentlichung um ein paar Wochen, da sie ihre Prämien immer erst zum Abschluss des ersten Quartals des Folgejahres erhöht. Damit weicht sie vom Vorgehen der Branche ab, so dass Versicherte sich im Augenblick noch nicht sorgen müssen. Die kommenden PKV-Beiträge werden rechtzeitig veröffentlicht, um den Versicherten Planungssicherheit zu geben.
Von der Redaktion überarbeitet
Leider kann man sich gegen Erhöhungen praktisch nicht wehren, vor allem nicht ohne einen kostspieligen Anwalt. Die Versicherungen geben leider keinerlei Infos preis, wie es zu einer solch unverschämten Erhöhung kommt. Lediglich die Bescheinigung eines Treuhänders erhält man von dort … In der Bescheinigung des Treuhänders wird nur allgemein bescheinigt, dass die Erhöhungen, so wie von HUK vorgenommen, in Ordnung seien. Einzelne Tarife zwecks Zuordnung sind darin nicht genannt. Lediglich eine pauschale für den Kunden nicht nachvollziehbare pauschale Bezeichnung der betroffenen Tarife findet man darin. Desweiteren steht darin vor allem nicht, in welcher Höhe die Beiträge sich danach verändern dürfen. Die HUK schreibt ausdrücklich auf Anfrage, dass sie die Internas der Beitragskalkulation oder auch z. B. Beitragstabellen nicht an Kunden herausgibt. Die Debeka hat wohl zuletzt tw. sogar Tarife gesenkt. …. Fest steht, die Gesellschaften nutzen die rechtlichen alles andere als rechtsstaatlichen Gesetze in diesem Bereich aus. Der Kunde ist nämlich den Gesellschaften ausgeliefert, da diese Gesetze in aller Regel einen Wechsel des Anbieters unmöglich machen. Möchte ich wechseln, zahle ich schon deshalb i. d. R. mehr, weil ich bei der neuen Gesellschaft ein erhöhtes Eintrittsalter zugrunde gelegt bekomme, welches meinem aktuellen Alter entspricht. Es zählt ja immer das beim Wechsel aktuelle Alter. Außerdem gibt es eine neue Gesundheitsprüfung. Da werden dann häufig schon bei kleineren gesundheitlichen Problemen teils hohe Beitragsaufschläge fällig. Für alle Kunden, welche bereits vor dem 1.1.2009 versichert waren, verfallen alle angesammelten Altersrückstellungen. Die steckt sich die alte Gesellschaft in die Tasche! Daher sind auch deswegen für diese Kunden bei einem Wechsel die Tarife nochmals teurer, da keine Altersrückstellungen den Beitrag drücken können. Für alle Neukunden ab dem 1.1.2009 werden die Altersrückstellungen bedingt auf die neue Gesellschaft übertragen, und zwar in Höhe des Basistarifs. Im Ergebnis können also die Versicherungen tun und lassen was wollen, weil unsere Politiker per Gesetz einen Wechsel verhindern
Huk macht Werbung mit „günstige und stabile Beiträge“ und jetzt 22%
22% sind es bei mir – unglaublich HUK – darf man das einfach so? Gibt es da kein gesetzliches Limit? Ein Anwalt hier? SAMMELKLAGE? Beihilfetarif! Ich glaube die HUK hat kein Geld mehr. Kann man die Altersrücklagen nicht zu einer anderen Versicherung zum Beispiel DEBEKA übertragen. Da war doch was?
Mein Tarif BA501 wurde zum 01.03.2018 um ca. 20 % erhöht. Der Tarif BS501 wurde zum selben Zeitpunkt um ca. 36 % erhöht!
Erhöhungen in dieser eklatanten Höhe kannte ich von der HUK bisher nicht!
Weiß jemand, ob die Tarife BA501 und BS501 von der HUK noch angeboten werden oder ob diese für Neukunden geschlossen wurden??
Es gab und gibt ja Versicherungen, welche Tarife schließen und für Neukunden neue Tarife anbieten, welche dann für die Neukunden zunächst günstiger angeboten werden können, da die Schäden da naturgemäß geringer sind. Für die dann im bisherigen Tarif „gefangenen“ Bestandskunden wird es dann natürlich sehr teuer, da junge Mitglieder, welche die Tarifbeiträge einigermaßen konstant halten, nicht mehr in den Tarif kommen und daher die Kosten aufgrund des immer höher werdenden Altersschnitts der im bisherigen Tarif „gefangenen“ Bestandskunden mit der Zeit explodieren.
Bisher war mir nicht bekannt, dass die HUK solche Methoden anwenden würde. Weiß jemand, ob sich das geändert hat??
Alle Jahre wieder…
Erhöhung um 50 Euro in 2018 !!! Auch bei den Erstattungen findet man immer neue Möglichkeiten
diese zu drücken. Die HUK ist nicht mehr das, was sie mal war.
Unglaublich. Bei mit wurde der stationäre Tarif BS um 39% verteuert. Dazu noch Ambulante Heilbehandlung Tarif BA um 22%. Dachte immer ich sei gut aufgehoben bei der Huk. Dem scheint nicht so zu sein.
Gerade die Beitragsanpassung der HUK erhalten.
Im stationären Tarif eine Erhöhung von 42%.
Wer soll das im hohen Alter bezahlen?
Nun ist sie doch da, die Beitragsanpassung 2018 – und zwar zum 01. März 2018. Leider höher als erwartet.