Das Hufelandverzeichnis ist die Basis für alle alternativen Heilmethoden, die von den Krankenversicherungen grundsätzlich erstattet werden. Eine alternative Heilmethode, die nach dem Hufelandverzeichnis anerkannt und aufgenommen ist, wird von den privaten Krankenversicherungen oder den Zusatzkrankenversicherungen erstattet, sofern der gewählte Tarif eine entsprechende Leistung vorsieht.
Damit ist die Voraussetzung für eine Kostenerstattung alternativer Heilmethoden durch die Krankenversicherung in der Regel die Aufnahme in das Hufelandverzeichnis. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren alternativen Heilmethoden, die zwar in ihrer Wirkung anerkannt sind, die aber nicht im Hufelandverzeichnis eingegangen sind. Bei solchen Heilmethoden wird es schwer, eine Kostenübernahme der Krankenversicherung zu erwirken.
Wer sehr großen Wert auf alternative Heilmethoden legt, kann einen Tarif auswählen, der bei der Kostenerstattung großzügiger vorgeht und nicht ausschließlich auf genehmigte Verfahren nach dem Hufelandverzeichnis abstellt. Solche Tarife werden aber meist im Preis für die Krankenversicherung etwas teurer sein und lohnen sich deshalb nur, wenn man regelmäßig entsprechende alternativmedizinische Behandlungen in Anspruch nimmt.