Unter der Homöopathie versteht man eine naturheilkundliche Lehre, die nach dem Prinzip „Ähnliches mit Ähnlichem heilen“ fungiert. In der Homöopathie wird eine Krankheit mit einem natürlichen Stoff behandelt, der am gesunden Menschen zu ähnlichen Krankheitssymptomen führen würde.
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Die Homöopathie heilt als also eine Krankheit mit einem Stoff, der ähnliche Symptome hervorrufen würde.
Richtig angewandt, sollte eine homöopathische Behandlung keine Nebenwirkungen verursachen. Gerade das macht sie heute für immer mehr Menschen interessant, die nicht mehr ausschließlich auf die klassische Schulmedizin vertrauen. Allerdings muss man wissen, dass die gesetzlichen Kassen naturheilkundliche und alternative Heilmethoden so gut wie gar nicht bezahlen, und auch die private Krankenversicherer übernehmen die Zahlung nur, wenn der entsprechende Tarif dafür abgeschlossen wurde.
Möchte man homöopathische Behandlungen also nicht aus eigener Tasche bezahlen, muss man einen Tarif abschließen, der zumindest teilweise die anfallenden Kosten dafür übernimmt. Solche Tarife sind in der Regel in der Summe begrenzt, es wird also nur ein bestimmter Kostensatz pro Jahr erstattet. Auch kann eine prozentuale Begrenzung der Erstattung festgelegt sein, dann wird pro Rechnung nur ein bestimmter prozentualer Anteil erstattet. Der Rest verbleibt jeweils bei dem Versicherten. Diese Art der Begrenzung gilt in der Zusatzkrankenversicherung wie in der Vollversicherung.
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