Schon im Herbst dieses Jahres hatte die Bundesregierung beschlossen, die geltende Pflichtversicherungsgrenze in der privaten Krankenversicherung anzuheben. Zwar war diese erst zum Jahreswechsel 2010/2011 gesenkt worden, doch zum 01. Januar 2012 greift eine erhöhte Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 50.850 Euro jährlich oder 4.237,50 Euro monatlich.
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[Adsenseresp]Die Pflichtversicherungsgrenze kann Auswirkungen haben für Arbeitnehmer, welche die bisherige Grenze von 49.500 Euro pro Jahr oder 4.125 Euro pro Monat gerade übertroffen haben.
Für Arbeitnehmer gilt nämlich, dass der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse nur möglich ist, wenn das Bruttojahreseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.
Versicherte, die also nicht zufrieden mit ihrer privaten Krankenversicherung sind, haben die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, sofern ihr Bruttoeinkommen nun niedriger ist als die Versicherungspflichtgrenze. Auch wer im nächsten Jahr aufgrund der familiären Situation mit der gesetzlichen Krankenkasse besser fährt, kann durch die erhöhte Pflichtversicherungsgrenze leichter aussteigen.
Wie immer gilt, dass ein Wechsel gut überlegt werden will. Wer sich jetzt entscheidet, der privaten Krankenversicherung den Rücken zu kehren, sollte nicht bei der nächsten Gelegenheit wieder zurückkehren wollen. Das rechnet sich aus finanziellen Gründen nicht und ist meist mit regelmäßiger Unruhe zum Jahresende verbunden, die man sich ersparen kann.
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