Der Beruf des Heilpraktikers ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Heilpraktiker sind Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben. Eine vollwertige medizinische Ausbildung ist dazu nicht erforderlich.
Allerdings haben gerade viele der besten Heilpraktiker zuvor ein Medizinstudium absolviert und sind oder waren auch als Mediziner tätig. Viele Heilpraktiker bilden sich auch weiter zum Homöopathen und erzielen hervorragende Behandlungserfolge. Der Beruf des Heilpraktikers gilt zwar nicht als Ausbildungsberuf im traditionellen Sinn, bestimmte Zulassungsvoraussetzungen sind aber trotzdem erforderlich.
Jetzt kostenlos Top-Angebote der Krankenzusatzversicherung anfordern >>
In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen eines Heilpraktikers in sehr unterschiedlichen Ausprägungen abgedeckt. Viele der preiswerten Einsteigertarife enthalten keinerlei Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen und entsprechen damit den Leistungen der gesetzlichen Kassen.
Andere, meist sehr hochwertige Tarife, beinhalten die Kostenübernahme für Leistungen in Höhe von mehreren 1.000 Euro. Dazwischen sind unzählige Varianten denkbar, in welcher Höhe und in welchem Umfang die Kasse die jeweiligen Leistungen übernimmt. Damit kann der Versicherte frei entscheiden, welche Art der Absicherung er wünscht.
Gerade Privat Versicherte, welche auf alternative Heilmethoden nicht verzichten möchten, sollten sich zuvor hinsichtlich der Tarifausgestaltung hinreichend informieren. Eine Beratung und ein PKV Leistungsvergleich durch einen Versicherungsmakler, kann hier Klarheit schaffen.
Gesetzlich Versicherte, welche sich die Behandlung durch Heilpraktiker wünschen, können hierfür eine Krankenzusatzversicherung wählen. Diese übernimmt dann den überwiegenden Teil der entstehenden Behandlungskosten.
[AdsenseBreitresp]