Heilmittel in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber wie auch die Krankenkassen Arzneimittel, Hilfsmittel und Heilmittel. Heilmittel sind definiert als Mittel, die der Heilung von Krankheiten dienen oder ihre Verschlimmerung verhindern. Damit zählen zum Beispiel physikalische Therapien wie Krankengymnastik, Physiotherapie oder Massagen zu den Heilmitteln, aber auch logopädische Maßnahmen oder die Ergotherapie.

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Für die gesetzliche Krankenversicherung sind die Grundlagen der Finanzierung durch die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Danach müssen Heilmittel von Arzt verordnet werden, pro Quartal hat der Patient Anspruch auf die Erstattung einer gewissen Anzahl an Behandlungen. Ist das Kontingent überschritten, muss der Versicherte mit weiteren Behandlungen in der Regel bis ins nächste Quartal warten. Auch für Heilmittel ist eine Zuzahlung des Patienten erforderlich, wobei es Ausnahmen für chronisch Kranke, Familien oder Alleinerziehende gibt.

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In der privaten Krankenversicherung unterliegt die Kostenübernahme für Heilmittel einzig und allein dem vereinbarten Tarif zwischen dem Versicherten und der Gesellschaft. So können einzelnen Leistungen wie die Logopädie durchaus vertraglich ausgeschlossen sein, wieder andere Maßnahmen werden dagegen in einem höheren Maße als in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Welche Regelung hier gilt, wird allerdings nicht gesetzlich festgelegt sondern aufgrund des einzeln abgeschlossenen Versicherungsvertrags. Für Privatversicherte ist es daher ratsam vor einer Entscheidung für einen bestimmten Tarif, genau zu prüfen ob die gewünschten Leistungen verfügbar sind. Ein PKV Online Vergleich kann hier schnell Aufschluss geben.

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