Auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) können Arbeitslose und Empfänger von Hartz IV bzw. ALG II versichert sein. In der kürzeren Vergangenheit hatten eine Reihe von privaten Krankenversicherern häufiger Probleme mit der Fähigkeit von einer Reihe von Versicherten hinsichtlich der Beitragszahlung. Im Falle von versicherten Hartz IV Empfängern scheint eine staatliche Beitragsübernahme noch nicht reibungslos zu funktionieren.
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Im Gegensatz dazu ist die Beitragszahlung bei Hartz 4 Empfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil gewährleistet. In der kürzeren Vergangenheit haben jedoch mehrere Gerichtsurteile für Klarheit gesorgt und den Staat dazu verpflichtet für die Zahlung der PKV Beiträge aufzukommen.
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Laut Medienberichten hat sich nun der PKV Verband mit der Regierung hinsichtlich einer deutlichen Optimierung der Beitragszahlung für Hartz 4 Empfänger abgestimmt. Hierbei sollen zukünftig bei der Gefahr von Säumigkeit, das Jobcenter einspringen und den PKV Beitrag bezahlen. Umgekehrt sollen die PKV Anbieter die bis dahin angehäuften Beitragsschulden erlassen.
Bis heute wurde von keiner der Parteien diese Meldung bestätigt. Mit Spannung darf die Entwicklung in der kommenden Woche beobachtet werden.