HanseMerkur bringt neuen Beamtentarif
Mit neuen Tarifen für Beamtenanwärter geht die HanseMerkur ab sofort auf den Markt. Unter der Bezeichnung BGA bietet sie einen preisbewussten Versicherungsschutz für Beamtenanwärter während der Ausbildung an. Der Tarif garantiert einen soliden Schutz gegen Krankheits- und Behandlungskosten und bleibt für den Versicherten dennoch bezahlbar.
Jetzt kostenlosen Vergleich für die private Krankenversicherung anfordern (hier klicken) >>
Der neue Tarif BGA dient der Erweiterung des Angebots für Beamtenanwärter, die noch in der Ausbildung sind. Versicherbar sind Beamtenanwärter sowie deren Ehegatten und Lebenspartner bis zum Alter von einschließlich 34 Jahren. Für Kinder kommen wie bisher die Tarife A/20-A/50 und ZA20-ZA50 zur Anwendung. Die Tarife können nicht mit dem Beihilfeergänzungstarif BET kombiniert werden. Dieser wird allerdings nach der Anwärterzeit oder ab dem vollendeten 34. Lebensjahr als Zusatztarif ohne weitere Gesundheitsprüfung akzeptiert.
Der BGA-Tarif garantiert die Erstattung von ambulanten Heilbehandlungen und Heilmitteln bis zu einer Höhe von 75 Prozent. Wenn der Rechnungsbetrag höher als 1.600 Euro im Jahr ist, werden 100 Prozent gezahlt. Hilfsmittel werden ebenso vollständig erstattet, Leistungen für Heilpraktiker sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 400 Euro mit 80 Prozent erstattungsfähig.
Mit dem neuen Tarif sollen Beamtenanwärter angesprochen werden, die an einem preiswerten Versicherungsschutz interessiert sind. Obwohl junge Berufseinsteiger als Beamte ein vergleichsweise attraktives Einkommen erzielen, kann es Gründe geben, auf einen preiswerten Versicherungsschutz in der Krankenversicherung Wert zu legen. Bisher war es für Beamtenanwärter nur eingeschränkt möglich, die Kosten für ihren Versicherungsschutz zu reduzieren und dennoch vernünftig abgesichert zu sein. Mit dem neuen Tarif BGA hat die HanseMerkur diese Lücke in ihrer Tariflandschaft geschlossen.
Besonders interessant ist auch der Abschluss des Beihilfeergänzungstarifs BET nach dem vollendeten 34. Lebensjahr. Er sorgt für einen umfassenden Versicherungsschutz, eine zusätzliche Gesundheitsprüfung ist aber nicht erforderlich. Somit wird der Versicherte so gestellt wie zum Zeitpunkt des Abschlusses seiner Krankenversicherung. Sollte sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert haben, dürfen daraus keine Risikozuschläge und Beitragsanhebungen resultieren.