Bereits seit Ende Oktober führt die HanseMerkur bei Neukunden eine verstärkte Bonitätsprüfung durch. So muss der Versicherte erklären, dass er aktuell bei keinem anderen Krankenversicherer im Zahlungsrückstand ist. Auch muss bestätigt werden, dass der Hauptwohnsitz über 24 Monate lang Bestand hat und dass in den letzten 24 Monaten eine Krankenversicherung existierte. Der Wohnsitz muss als Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachgewiesen werden.
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Alle ausländischen Versicherten, welche diese Nachweise nicht erbringen, sollen von der HanseMerkur abgelehnt werden.
Die verstärkte Bonitätsprüfung und die härteren Annahmerichtlinien sind tatsächlich nicht neu. Zum Jahresende ist allerdings Eile geboten bei einem Abschluss von Neukundenverträgen. Wer also die Absicht hat, zum 01. Januar zur HanseMerkur zu wechseln, sollte alle Anforderungen erfüllen und alle Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag vollständig einreichen. Eine Verzögerung aufgrund von fehlenden Angaben kann man sich jetzt kaum noch leisten, wenn der Versicherungsschutz lückenlos zum 01. Januar greifen soll.
Versicherte, welche die Anforderungen nicht erfüllen, müssen auf andere Gesellschaften ausweichen. Hier muss man allerdings wissen, dass neben der HanseMerkur noch einige andere Versicherer durch verschärfte Annahmerichtlinien und Bonitätsprüfungen auf sich aufmerksam machen. Bestehen also Zweifel daran, ob die Richtlinien erfüllbar sind, ist jetzt höchste Eile angesagt.
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