Handelsblatt schafft Transparenz bei Altersrückstellungen

Aufmerksame Leser des Handelsblatts dürften sich zum Jahreswechsel noch einmal verwundert die Augen gerieben haben: Ein gut recherchierter Bericht beschäftigte sich mit den Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung.

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PKV Beiträge höher als Behandlungskosten

Vereinfacht gesagt, zahlen junge PKV-Versicherte in jungen Jahren höhere Beiträge als sie dem Versicherer an Kosten verursachen. Die überzahlten Beiträge werden für jeden Versicherten angespart, um im Alter die zu erwartenden Beiträge überschaubar zu halten. Somit entstehen die bekannten Altersrückstellungen.

Das angesparte Kapital wird verzinst, hier gilt derzeit meist noch ein Garantiezins von 3,5 Prozent. Gleichzeitig steigen aber die Krankheits- und Behandlungskosten aufgrund von Inflation und aufgrund immer besserer Behandlungsmethoden. Sie sollen durch den bekannten gesetzlichen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent auf den Tarifbeitrag aufgefangen werden, die jeder Versicherte zu zahlen hat.

Hinzu kommt, dass eine Reduzierung des Garantiezinses wohl zu erwarten ist. Außerdem muss man wissen, dass alle Altersrückstellungen erst ab dem 65. Lebensjahr dazu herangezogen werden, die Beiträge konstant zu halten.

Insgesamt macht der Artikel einen guten Eindruck, verzichtet er doch auf die sonst so häufige Überzeichnung der PKV-Berichterstattung. PKV-Versicherte haben so die Chance, ihr Versicherungssystem in seinen Grundzügen zu verstehen.

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