Die häusliche Krankenpflege greift, wenn die versicherte Person zu Hause medizinisch versorgt werden muss und zusätzliche Hilfe und Pflege benötigt. Die häusliche Krankenpflege umfasst die Behandlungspflege, die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
[Adsenseresp]Unter der Behandlungspflege versteht man die medizinisch nötigen Hilfeleistungen. Dazu gehört es, Verbände zu wechseln und Wunden zu versorgen, sie sind typische Beispiele für die Behandlungspflege. Unter der Grundpflege wird die Hilfe bei der Körperpflege oder beim Essen verstanden. Die hauswirtschaftliche Versorgung deckt viele weitere Hilfestellungen ab, so zum Beispiel die Zubereitung der Mahlzeiten, die Erledigung des Einkaufs oder die Reinigung der Wohnung.
Bei Schwangeren ist eine häusliche Krankenpflege ebenfalls möglich. Sie erhalten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt eine Grundpflege, die unabhängig davon gewährt wird, ob eine Behandlungspflege erforderlich ist oder nicht. Diese Unterstützung kann grundsätzlich bis zu Geburt des Kindes geleistet werden, und auch nach der Geburt ist die Unterstützung möglich, bis sich die Mutter von den Strapazen der Geburt erholt hat.
Bei privat Versicherten ist es empfehlenswert, die Leistungen des Versicherers im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zu klären, bevor man sie in Anspruch nimmt. In Abhängigkeit von dem gewählten Tarif besteht die Möglichkeit, dass solche Kosten nicht übernommen werden. Vor allem bei sehr günstigen Tarifen, die allenfalls eine rudimentäre Absicherung im Krankheitsfall beinhalten und die mit einer hohen Selbstbeteiligung gekoppelt sind, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der häuslichen Krankenpflege nicht abgedeckt sind.
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