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Mit ihrem neuen Service setzt die Gothaer Vorgaben aus dem Tarifwechsel-Leitfaden des Fachverbands der privaten Krankenversicherung um.
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Ein Tarifwechsel für die private Krankenversicherung ist für viele Versicherte immer noch ein größeres Problem. Häufig weiß man nicht, welcher Tarif vergleichbare Leistungen bei günstigeren Preisen bietet. Viele Versicherer bieten nur wenig Unterstützung und lassen ihre Kunden mit einem anstehenden Wechsel des Versicherungswerks allein. Die Gothaer geht hier einen anderen Weg und optimiert ihren Service. Das Recht, einen Tarifwechsel vorzunehmen, ergibt sich schon aus dem Ansatz der privaten Krankenversicherung, über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu genießen. Um diesen Tarif zu finden, bedarf es aber einer qualifizierten Beratung, damit Preis- und Leistungsunterschiede deutlich aufgezeigt werden. Mit ihrem neuen Service setzt die Gothaer Vorgaben aus dem Tarifwechsel-Leitfaden des Fachverbands der privaten Krankenversicherung um. Er sieht eindeutige Grundlagen vor, wie ein Tarifwechsel komfortabel für den Versicherten ablaufen kann.
Konkret heißt das für Versicherte, dass Tarifwechselvorschläge in Zukunft konkretisiert und angepasst werden. Die Gothaer will bei einem Tarifwechsel eine persönliche Beratung anbieten. Die Beratung kann durch die Gothaer selbst oder durch einen Versicherungsmakler durchgeführt werden. Das heißt, der Versicherungskunde kann diese Beratung bei einem Fachmann seines Vertrauens einfordern, sofern er bereits von einem Makler betreut wird. Auf die alleinige Zusendung von Tarifwechselvorschlägen will man verzichten, denn das reicht für eine umfassende Beratung nicht aus.
Die Gothaer plant, in einem ersten Beratungsgespräch die Bedürfnisse des Kunden zu identifizieren. Danach werden alle Tarife durchleuchtet, um eine passende Alternative für den Versicherten zu finden. Es erfolgt außerdem ein deutlicher Hinweis, dass ihm lediglich ein Auszug aus der Tarifpalette vorgeschlagen wird. Geht es um einen Wechsel von Bisex zu Unisex, wird der Versicherte informiert, dass dann kein Wechsel zurück in den Bisexbereich mehr möglich ist. Auch ein Wechsel in den Standardtarif ist nicht mehr möglich, da dieser speziell für die Bisex-Tariflandschaft konzipiert ist. Falls der Wunsch besteht, den Versicherungsschutz zu erweitern, muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Sie kann zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss führen. Durch diese umfangreiche Beratung soll es möglich sein, die Konsequenzen eines Tarifwechsels noch besser abzuschätzen.