Mit einer Anpassung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die Gothaer Krankenversicherung zum 01. Januar 2013 neue Wege in der Kundenbindung: Sie optimiert die Vertragsbedingungen für die private Krankenversicherung sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden.
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Neue Regelungen zum PKV Versicherungsschutz bei der Gothaer
Pünktlich zum Jahreswechsel greift ein Schutz im außereuropäischen Ausland zukünftig sofort zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Neugeborene genießen ab der Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten einen Versicherungsschutz, auch wenn die Eltern die Mindestversicherungszeit von drei Monaten noch nicht erfüllt haben. Lediglich der Versicherungsantrag muss angenommen worden sein, und die Antragstellung muss vor der vollendeten 20. Schwangerschaftswoche erfolgen. Bei Bedarf kann für das Neugeborene eine niedrigere Selbstbeteiligung gewählt werden.
Auch Leistungen für gemischte Anstalten werden zukünftig erbracht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder wenn medizinische notwendige Krankenhaus-Behandlungen durchgeführt werden, die ausschließlich stationär behandelt werden können. Versicherte, die aufgrund der gestiegenen Versicherungspflichtgrenze zukünftig wieder in die GKV zurückkehren müssen, dürfen sich außerdem in der Zusatzversicherung weiterversichern. In diesem Fall fällt nur für Mehrleistungen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss an.
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