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Neue Krankengeldbeantragung soll verzögerte Antragsbearbeitungen durch fehlerhafte Anträge in Zukunft erheblich reduzieren lassen.
In der Vergangenheit hatte es immer wieder Probleme mit dem nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegeben. Dadurch waren Leistungslücken entstanden, die für viele Versicherte erhebliche finanzielle Auswirkungen hatten. Jedes Jahr müssen rund 1,8 Millionen Versicherte Krankengeld beantragen. Bis jetzt wurde zum Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber keine Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt ausgestellt. Es musste vielmehr eine separate Bescheinigung für die Zahlung von Krankengeld ausgefüllt werden, sie wurde von der Krankenkasse an den Versicherten versandt. Das Formular musste in der Arztpraxis ausgefüllt werden und von dort an die Krankenkasse weitergeleitet werden. Kam es hier zu Verzögerungen, konnte der nahtlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gefährdet werden. Nicht selten führten die unterschiedlichen Formulare zu Verunsicherung bei den Ärzten. Es entstanden unnötige Rückfragen der Praxen bei den Krankenkassen, die letztlich auch die Zahlung des Krankengeldes verzögerten.
Dieses umständliche Verfahren gehört nun der Vergangenheit an. Seit Januar 2016 gibt es statt der AU-Bescheinigung und dem Auszahlschein nur noch ein Formular, das in allen Arztpraxen vorliegt. Der Versand des früheren Auszahlscheins durch die Krankenkasse an den Versicherten entfällt. Durch das standardisierte Verfahren und die IT-gestützte Bearbeitung in der Praxis sollen Fehler vermieden werden, die zu unnötigen Verzögerungen im Beantragungsverfahren führen. Der Versicherte erhält einen Durchschlag des einheitlichen Formulars, die Arbeitsunfähigkeit kann dadurch lückenlos dokumentiert werden.