Er wurde mit der Gesundheitsreform von Januar 2009 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt: der einheitliche Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen. Anders als in der privaten Krankenversicherung verlangen die gesetzlichen Kassen einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz, der für alle Kassen gleich hoch ist. Der Einheits-Beitragssatz kann allenfalls von der Bundesregierung für alle Krankenkassen angepasst werden. Zusätzlich haben die Kassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag einzuführen, wenn die finanzielle Situation dies nötig macht.
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Spitzenverband der GKV fordert Beitragsautonomie
Nun hat der Spitzenverband der GKV erneut betont, dass die Beitragsautonomie der Kassen wieder hergestellt werden müsse. Nur dann sei der Wettbewerb der gesetzlichen Versicherer entsprechend dem Wettbewerb auf dem Markt der privaten Krankenversicherer langfristig sichergestellt.
Tatsächlich ist diese Argumentation nicht ganz von der Hand zu weisen, denn in der privaten Krankenversicherung sind durchaus gravierende Unterschiede der Beiträge bei gleicher Leistung festzustellen. Nicht umsonst weisen Versicherungsmakler deshalb regelmäßig darauf hin, dass ein Vergleich der PKV-Tarife von Zeit zu Zeit sehr angebracht ist.
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