Es ist ein harter Ansatz, den der Bundesgesundheitsminister derzeit bei den niedergelassenen Ärzten wählt: Geht es nach ihm, sollen bestechliche Ärzte zukünftig deutlich härter bestraft werden. Insbesondere die Annahme von Geschenken für die Verordnung von Arzneimitteln steht hier im Fokus.
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Ärzte sollen zukünftig kein Geld von der Pharmaindustrie annehmen
Die Basis dazu würde durch die Verschärfung eines Berufsrechts gelegt, nach dem niedergelassene Ärzte von der Pharmaindustrie zukünftig kein Geld mehr annehmen dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Letztlich soll es für die Ärztekammern damit leichter werden, die schwarzen Schafe in ihren eigenen Reihen zu finden, so berichtet nun die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Da das Berufsrecht aber Sache der Bundesländer ist, darf das Gesundheitsministerium zwar eine gesetzliche Lösung fordern, bindend ist diese Forderung aber letztlich nicht.
Die Forderung geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Juni 2012 zurück. Hier hatten die Richter festgelegt, dass sich niedergelassene Ärzte mit der Annahme von Geschenken für die Verordnung von Arzneimitteln nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.
Berechtigt fordern die Krankenkassen für diese grobe Lücke im Gesetz nun eine Nachbesserung. In der freien Wirtschaft ist die Annahme von Geschenken seit Jahren ein Thema, das wiederholt kontrovers diskutiert wurde. Man darf also gespannt sein, wie diese Thematik im Interesse der GKV und der PKV am Ende entschieden wird.
[BU]