Gesundheitsfonds Krankenversicherung

Der Gesundheitsfonds wurde mit der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2009 eingeführt. Die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten errechnen sich aus dem gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatz in Höhe von aktuell 15,5 Prozent sowie dem Bruttoarbeitsentgelt des Versicherten. Der Beitragssatz wird grundsätzlich zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wobei auf den Arbeitnehmer ein um 0,9 Prozent erhöhter Anteil entfällt.

[Adsenseresp]Der gesamte Beitrag fließt in den Gesundheitsfonds und wird von dort als pauschaler Einheitsbetrag an die gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt. Aus dieser Auszahlung haben die gesetzlichen Kassen ihre Kosten zu tragen. Decken diese Einnahmen die Ausgaben der Versicherung nicht ab, hat die Gesellschaft die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag wird allein von dem Versicherten getragen. Er ist in der Höhe nicht begrenzt, allerdings darf er ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen.

Insbesondere an der Regelung hinsichtlich der Erhebung von Zusatzbeiträgen, gibt es weiterhin viel Kritik. Die Befürchtung wird hier geäußert, dass gerade besser Verdienende nun in der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Kosten erwarten könnten als in der PKV, bei weniger Leistung. Diese Situation könnte dazu beitragen, dass viele Mitglieder der GKV die gesetzlichen Kassen verlassen und damit die finanzielle Basis der Kassen der Boden entzogen wird.

pkv-bt

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