Gesetzliche Krankenversicherung – Testsieger Vergleich
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten identische Leistungen, und Preisunterschiede gibt es durch den einheitlichen Beitragssatz nicht: Dieser Meinung sind viele gesetzlich Versicherte. Als Konsequenz kümmern sie sich nicht um einen Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich, durch den sie Geld sparen oder bessere Leistungen erhalten könnten. Doch diese weit verbreitete Auffassung ist falsch. Zwar unterscheiden sich die Krankenversicherungen mit ihren Beiträgen und Leistungen nicht so erheblich wie die privaten Krankenversicherer, doch Unterschiede gibt es durchaus. Sie können jedes Jahr zu einer Ersparnis im dreistelligen Bereich führen.
Leistungen und Beiträge sind gesetzlich geregelt
Als Anhaltspunkt gilt, dass etwa 95 Prozent der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesetzgeber vorgegeben sind. Das bedeutet, die Versicherer dürfen davon nicht zum Nachteil des Versicherten abweichen. In der Folge gibt es bei diesen festgeschriebenen Leistungen keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Sie sichern eine Versorgung im Krankheitsfall, die an der medizinischen Notwendigkeit ausgerichtet ist und eine zweckmäßige Behandlung sicherstellt.
Diese als Regelleistungen bezeichneten Leistungen sollen allen Versicherten eine gute Versorgung im ambulanten Bereich und eine solide Betreuung bei stationären Aufenthalten garantieren. Im dentalen Bereich konzentriert man sich auf Regelleistungen, die die Funktionsfähigkeit des Gebisses gewährleisten. Sofern ein Versicherter hochwertige Leistungen im ambulanten, im stationären oder im dentalen Bereich wünscht, kann er diese als Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten muss er aus eigener Tasche zahlen. Alternativ kann er eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen, die für solche Wahlleistungen aufkommt.
Abgesehen von dem gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatz und den Regelleistungen bleibt den Krankenversicherungen ein Gestaltungsspielraum, den sie nutzen, um sich im Wettbewerb zu positionieren und um sich von der Konkurrenz abzuheben. In den letzten Jahren hat die Wettbewerbssituation zwischen den Krankenversicherungen zugenommen. Durch mehrere Fusionen sind einige Krankenkassen vom Markt verschwunden. Die Konsolidierung wird sich nach Ansicht von Experten in den kommenden Jahren fortsetzen, so dass die Zahl der Krankenversicherungen in Zukunft weiter sinkt.
Um sich im Wettbewerb zu behaupten und sich von der Konkurrenz abzuheben, haben die Krankenkassen zwei Hebel zur Auswahl. Zum einen dürfen sie neben dem gesetzlichen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr 2016 einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe verlangen. Diesen Zusatzbeitrag zahlt der Versicherte, einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt es nicht. Zum anderen dürfen die Krankenkassen Zusatzprogramme anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Bonusprogramme bei gesunder Lebensführung. Verboten ist dagegen das Angebot von privatärztlichen Zusatzversicherungen. Diese sind ausschließlich den privaten Krankenversicherern vorbehalten und dürfen nach aktuellen Gerichtsbeschlüssen nicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem bleiben mit dem Zusatzbeitrag und den Zusatzprogrammen zwei wichtige Hebel für die Krankenkassen, um sich werbewirksam am Markt zu platzieren und um sich von der Konkurrenz zu unterscheiden.
Die Zusatzbeiträge beeinflussen die Kosten
Im Zuge der Gesundheitsreform des Jahres 2007 wurde ein für alle gesetzlich Versicherten einheitlicher Beitragssatz festgelegt. Er kann vom Gesetzgeber geändert werden und beträgt im Jahr 2016 insgesamt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitrag teilt sich jeweils zur Hälfte auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer auf, wenn der Versicherte in seinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht.
Darüber hinaus dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag erheben, sofern die Einnahmen aus den Beiträgen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Die meisten Krankenkassen machen von diesem Recht Gebrauch. Im Jahr 2016 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens. Den Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitnehmer allein, einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt es nicht. Einige Kassen verlangen keinen Zusatzbeitrag, andere Versicherer bitten ihre Kunden mit deutlich höheren Zusatzbeiträgen zur Kasse.
Somit ist der Zusatzbeitrag ein sehr wirksames Instrument, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Gesetzlich Versicherte, die einen Zusatzbeitrag zahlen müssen, sollten sich in regelmäßigen Abständen um einen Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich kümmern. Schon ein geringer Unterschied von 0,1 Prozent macht je nach Bruttoeinkommen leicht zwischen 20 Euro und 40 Euro im Monat aus. Diese Kosten summieren sich auf das Jahr gesehen auf einen mittleren dreistelligen Betrag, den der Versicherte durch einen Wechsel seiner Krankenkasse leicht sparen könnte.
Wissen muss man außerdem, dass die Zusatzbeiträge nicht nur zum Jahreswechsel erhöht werden. Einige Krankenkassen heben die Beiträge unterjährig an. Auch dann lohnt sich ein Check, ob andere Krankenkassen mit günstigeren Zusatzbeiträgen und einer höheren Beitragsstabilität punkten.
Mit Zusatzprogrammen zu besseren Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Neben den gesetzlich vorgegebenen Regelleistungen dürfen die Krankenversicherungen zusätzliche Leistungen anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder Beitragsrückerstattungen bei einer gesunden Lebensführung. Auch Kostenübernahmen für Heilpraktikerleistungen oder alternative Heilmethoden sowie für Impfungen bei Auslandsreisen können enthalten sein.
Zwar deckt der Gestaltungsspielraum der Krankenkassen nicht das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherer mit einer Zusatzversicherung ab. Doch es bleiben genügend Möglichkeiten, sich durch Beitragsrückerstattungen oder bessere Leistungen von der Konkurrenz abzuheben. Sehr beliebt sind beispielsweise Rückzahlungen von Beiträgen, wenn man durch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder an Sportkursen eine gesunde Lebensführung nachweist. Versicherte sind gut beraten, sich umfassend zu informieren, ob ihr eigener Versicherer solche Zusatzprogramme anbietet. Sofern man sich für einen Kassenwechsel interessiert, lohnt sich ein Blick auf die Bonusprogramme anderer Anbieter, um aus dem Angebot den passenden Kandidaten zu finden.
So führt man einen Vergleich für die gesetzliche Krankenversicherung durch
Wer einen Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich durchführen möchte, hat dazu mehrere Vergleichsportale im Internet zur Auswahl. Es genügen schon wenige Eingaben wie das Einkommen und der Wohnsitz, um einen kompakten und leicht verständlichen Überblick über die Preise der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. In der Regel weist ein Onlinerechner den Beitrag des Arbeitnehmers einschließlich des Zusatzbeitrags aus. Das heißt, der Anteil des Arbeitgebers ist nicht angezeigt, da dieser vom Bruttoeinkommen einbehalten und direkt an die Krankenkasse abgeführt wird. Aus einem Vergleichsrechner lassen sich auch die wichtigsten Zusatzleistungen der Anbieter entnehmen. So ist auf den ersten Blick zu erkennen, wer beispielsweise Kosten für Osteopathie übernimmt oder einen großzügigen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung trägt.
Gute Internetrechner bieten eine Vergleichsmöglichkeiten für die einzelnen Tarife an. Damit stellt man bis zu drei Krankenversicherungen mit ihren Tarifen im direkten Vergleich gegenüber. Aus dieser Übersicht kann man leicht entnehmen, welche Kasse welche Leistungen übernimmt oder nicht anbietet. Der Versicherte erhält aus diesem Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich höchstmögliche Transparenz zu den Preisen und Leistungen, die andere Krankenkassen gewährleisten und kann sich fundiert entscheiden, ob ein Wechsel der Krankenversicherung in Frage kommt.