Innungskrankenkassen (IKK)

Die Innungskrankenkassen gehören wie die gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen zum Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Festlegung ihrer Versicherungsprämien und ihrer Leistungen erfolgt somit in vollem Umfang nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehört auch die Versicherung von Familienmitgliedern im Rahmen der kostenfreien Familienversicherung.

Im Jahr 1994 gab es in Deutschland noch etwa 150 Innungskrankenkassen (IKK). Mit der Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen für alle Berufsgruppen im Jahr 1996 wurden auch die Innungskrankenkassen für alle Versicherten zugänglich gemacht. In der Konsequenz waren zahlreiche Fusionierungen der Innungskrankenkassen zu verzeichnen. Aktuell gibt es 14 Innungskrankenkassen, einige von ihnen sind bundesweit vertreten, andere sind nur in bestimmten Regionen tätig.

Besonderheit Innungskrankenkassen

Die Innungskrankenkassen unterscheiden sich in einem Punkt deutlich von den gesetzlichen Kassen: Zwei der Gesellschaften sind als Direktversicherung tätig und somit ausschließlich online im Internet zugänglich. Im Gegenzug zeichnen sich gerade die Direktversicherungen durch einen guten, umfassenden Service und schnelle Bearbeitungszeiten aus, hinzu kommen diverse Bonus- und Wahltarife.

Mit sechs Millionen Versicherten liegt der Marktanteil der Innungskrankenkassen bei rund acht Prozent. Organisiert sind die Kassen im GKV-Spitzenverband, der im Januar 2009 neu gegründet wurde.

Innungskrankenkassen im Detail

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