Ersatzkassen (EK)

Ersatzkassen (EK)Ersatzkassen (EK): Das deutsche Krankenversicherungssystem wird getragen durch die gesetzlichen Krankenkassen, die Ersatzkassen mit den Innungskrankenkassen und die privaten Krankenversicherungen.

Für die gesetzlich Versicherten sind neben den gesetzlichen Krankenkassen auch die Ersatzkassen (EK) zuständig. Während ihre Anzahl am Anfang des 20. Jahrhunderts noch bei über 1.500 Kassen lag, ist diese Zahl in den folgenden Jahren immer weiter reduziert worden.

Teilweise unterstützt durch gesetzliche Maßnahmen, um die Zahl der Ersatzkassen (EK) in einem überschaubaren Rahmen zu halten, mussten die Kassen ab dem Jahr 1914 eine Zulassung als Ersatzkasse beantragen und mindestens 1.000 Mitglieder vorweisen. Mitte der 1930er Jahre wurde dann eine Trennung der Arbeiter von den Angestellten verlangt.

Seit dem Jahr 1996 besteht die freie Krankenkassenwahl in Deutschland, die diese Trennung aufhob. Gleichzeitig wurde die Beschränkung der Ersatzkassen auf bestimmte Berufsgruppen abgeschafft.

Aktuell gibt es in Deutschland acht Ersatzkassen, sie versichern 24 Millionen Mitglieder. Die Ersatzkassen sind im Verband der Ersatzkassen organisiert, er nimmt wirtschaftliche und politische Interessen der Gesellschaften in übergeordnetem Maß wahr.

Da die Ersatzkassen zum Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, bestimmen sich ihre Versicherungsbeiträge und ihre Leistungen nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Ersatzkassen (EK) im Detail

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