BKK Betriebskrankenkassen

Die Betriebskrankenkassen gehören wie die gesetzlichen Krankenkassen, die Innungskrankenkassen und die Ersatzkassen zu den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor der Öffnung der Krankenkassenwahl im Jahr 1996 waren die Betriebskrankenkassen ausschließlich für die jeweiligen Betriebe verantwortlich. So konnte jedes Unternehmen, das mindestens 1.000 Beschäftige hatte, die der Versicherungspflicht unterlagen, mit einer eigenen Betriebskrankenkasse einen unternehmensspezifischen Versicherungsschutz bieten. Da sich die Betriebskrankenkassen jeweils nur auf einzelne Betriebe konzentrierten, waren sie für ihre Versicherten gut erreichbar und zeichneten sich durch eine sehr kompetente Beratung aus.

Mit der Etablierung des Kassenwahlrechts im Jahr 1996 mussten sich die Betriebskrankenkassen auch für andere Berufsgruppen öffnen. Heute gibt es rund 156 Betriebskrankenkassen, die Zahl hat sich durch Fusionierungen in den letzten Jahren leicht reduziert. Auch die Betriebskrankenkassen sehen sich mit der Problematik von Kostenreduktionen und Ertragssteigerungen konfrontiert, so dass einige Fusionierungen nicht mehr zu vermeiden waren.

Zurzeit sind rund 14 Millionen Versicherte Mitglieder einer Betriebskrankenkasse. Die BKKs werden seit Juli 2008 vom GKV-Spitzenverband vertreten, zu dem auch alle anderen gesetzlichen Kassen gehören.

Das Leistungsspektrum entspricht dem Niveau der gesetzlichen Kassen. Es kann durch ergänzende Tarife aufgewertet werden.

Betriebskrankenkassen im Detail

Nach oben scrollen