Mit einem sehr interessanten Gerichtsurteil (5 C 80/11) wartet das Amtsgericht Schwäbisch-Hall in diesen Tagen auf. Dort wurde Anfang Juni diesen Jahres die Klage eines Privatversicherten verhandelt, der auf Anraten seines Versicherungsmaklers einen Tarifwechsel durchgeführt hatte. Das Gericht war der Ansicht, ein Versicherungsmakler dürfe seinen Kunden nicht zu einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung beraten, wenn damit eine Rechtsberatung durch den Makler einhergeht.
Vergleich für die private Krankenversicherung anfordern (Kostenlos) >>
[Adsenseresp]Sollte dieses Urteil Bestand haben, haben selbst erfahrene und hochqualifizierte Versicherungsmakler zukünftig kaum noch Chancen, ihre langjährigen Kunden unabhängig zu beraten. Aus gutem Grund widersprechen zahlreiche Experten in diesen Tagen diesem Urteil, denn die Verunsicherung in der Branche ist derzeit groß. In besagtem Fall verlangte der Kläger die Provision zurück, die der Makler für die Vertragsvermittlung erhalten hatte.
Der Wechsel in den neuen Tarif habe ihn in einigen Punkten deutlich schlechter gestellt, die Ersparnisse der Beiträge seien dadurch überkompensiert worden. Das Amtsgericht Schwäbisch Hall hatte in seinem Urteil vom 01. Juni 2012 zugunsten des Klägers entschieden, doch nach Ansicht der Versicherungsbranche ist die Begründung mehr als fehlerhaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tipps der Redaktion: