Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Gremium zur Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Festlegung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Somit bestimmt der GBA, welche der anfallenden Krankheits- und Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hinzu kommt die Festlegung von qualitätssichernden Maßnahmen für den ambulanten und den stationären Bereich des Gesundheitswesens.

An die Richtlinien des GBA sind die gesetzlichen Kassen ebenso wie die Versicherten, die behandelnden Ärzte und Zahnärzte und andere Erbringer von medizinischen Leistungen gebunden, die Regularien sind verbindlich.

Zu den thematischen Schwerpunkten des GBA gehören die ambulante Versorgung durch Fachärzte, die stationäre Betreuung im Krankenhaus, Arzneimitteln, die Früherkennung und Prävention, Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie und Schutzimpfungen.

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