Gehhilfen gibt es in unterschiedlichsten Varianten, sie alle dienen der Unterstützung oder der Entlastung des Bewegungsapparats. Gehhilfen reichen von einfachen Krücken über Gehgestelle in unterschiedlicher Ausführung bis hin zu fahrbaren Gehhilfen oder Rollatoren mit Rädern, Sitzfläche und Bremsen.
Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die Krankenzusatzversicherung >>
Somit werden unter dem Begriff der Gehhilfe letztlich jegliche Hilfsmittel zusammengefasst, welche der Entlastung von Gelenken und zur Steigerung der Mobilität dienen. So unterschiedlich die Gehhilfen sind, so sehr muss der Versicherte bei der Anfertigung auf die Qualität achten. Häufig ersetzen die privaten Krankenkassen nur eine Ausführung, welche der medizinischen Notwendigkeit entspricht. Insbesondere bei technischen Gehhilfen hat der Versicherte dann einen erheblichen Teil aus eigener Tasche zu zahlen, denn hochwertige und höherpreisige Ausführungen werden bei einer solchen Auflage im Tarif nicht erstattet. Deshalb lohnt sich zunächst eine Anfrage bei der Krankenversicherung, sie wird darüber Auskunft geben, in welcher Größenordnung eine Kostenerstattung möglich ist.
Wer sich für einen neuen Vertragsabschluss für eine entsprechende Zusatzversicherung entscheidet, kann dagegen darauf achten, dass die Übernahme von Kosten für derartige Hilfsmittel über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen.