Heilpraktiker können die Höhe ihrer Honorare grundsätzlich frei festlegen. Das Honorar für eine Leistung wird damit zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten frei verhandelt. Allerdings legt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker einen Rahmen fest, an dem sich die Festsetzung des Honorars ausrichten kann und der als angemessen erachtet wird.
[Adsenseresp]Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker legt die Honorare für allgemeine Leistungen sowie chemisch-physikalische Untersuchungen fest. Hinzu kommen sonstige und spezielle Untersuchungen, Fotoaufnahmen, bioenergetische Verfahren und neurologische Untersuchungen. Abgerundet wird das Spektrum durch Blutentnahmen, Injektionen, Infusionen, Wunderversorgung, Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung, Hydrotherapie, Elektrotherapie und Spezialpackungen.
Letztlich sind in dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker alle Methoden erfasst, die ein Heilpraktiker in seiner Tätigkeit als zielführend erachtet und die zur Anwendung kommen können. Die Private Krankenversicherung bietet Tarife, welche Behandlungen durch Heilpraktiker und Homöopathen einschließen kann. Gerade die sanfteren Behandlungsmethoden, welche größtenteils ohne starke Pharmaka auskommen, machen für viele diese alternativen Behandlungsmethoden sehr interessant. Mittlerweile sprechen zahlreiche Behandlungserfolge von Heilpraktikern und Homöopathen eine deutliche Sprache und sind gerade bei Kindern sehr zu empfehlen.
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