Seit 01. Januar 2012 gilt in Deutschland eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte, die GOZ 2012. Die GOZ legt die Kosten für Privatleistungen im dentalen Bereich fest, sie deckt somit die anfallenden Gebühren für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab.
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Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte löste die alte GOZ ab, die noch aus dem Jahr 1988 stammte. Im Ergebnis dürfte die neue GOZ 2012 vor allem für die Versicherten zu höheren Kosten und Eigenbeteiligungen führen, während die Zahnärzte zumindest teilweise von gestiegenen Honoraren profitieren. Vor allem bei Implantaten und bei Zahnersatz müssen Patienten nun mit höheren Kosten rechnen. Allerdings hatten sich mit der neuen GOZ nicht nur die Bewertungen von Leistungen geändert, sondern auch die Beschreibung einzelner Positionen. Auch bisher fehlende Gebühren wie für provisorische Implantate oder für Miniimplantate sowie für Knochenaufbaumaßnahmen sind in der neuen GOZ enthalten. Damit sollten die Abrechnung und die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaften erleichtert und beschleunigt werden.
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