Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte in der Krankenversicherung

Die Gebührenordnung für Ärzte legt die Honorare für Ärzte fest. Sie bestimmt den Ansatz von medizinischen Leistungen, die zwischen den Ärzten und den Privatversicherten und den privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Jede ärztliche Behandlung wird in der GOÄ mit einem Punktewert angesetzt, der je nach Aufwand der Behandlung unterschiedlich hoch ausfallen kann. So liegt der Regelhöchstsatz beim 2,3fachen des Punktewertes, er wird von den Krankenkassen in der Regel problemlos anerkannt.

[Adsenseresp]Mit Begründung kann von diesem Regelhöchstsatz von 2,3 abgewichen werden, so dass eine Abrechnung bis zum 3,5fachen Satz in Frage kommen und angegeben werden kann. Dies allerdings zahlt nicht jede Krankenversicherung und nicht jeder Tarif. Spezialisten wiederum können auch mehr als den 3,5fachen Satz verlangen, in diesem Fall ist aber eine vorherige Vereinbarung mit dem Patienten nötig. Die Gebührenordnung für Ärzte kommt bei ambulanten und stationären Leistungen zum Ansatz. Darüber hinaus gibt es auch eine Gebührenordnung für Zahnärzte.

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