GDV-Analyse zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Kritik

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Jetzt hat der Versicherungsverband GDV erstmals eine Analyse für den gesamten Markt veröffentlicht.

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Statistische Untersuchungen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es aus der Versicherungswirtschaft eher selten. Jetzt hat der Versicherungsverband GDV erstmals eine Analyse für den gesamten Markt veröffentlicht. Sie bestätigt eine Leistungsquote von rund 77 Prozent. Nach der Vorlage des vollständigen Leistungsantrags vergingen bis zur Entscheidung zur Leistung nur rund 13 Kalendertage. Außerdem belegte der GDV, dass bei sechs Prozent der Anträge ein Gutachten durch den Versicherer angefordert wurde. In 60 Prozent der Fälle bestätigte das Gutachten die Berufsunfähigkeit. Insgesamt scheinen die Zahlen also recht erfreulich und im Interesse der Versicherten zu sein. Doch genau an dieser Untersuchung wird jetzt heftige Kritik von Versicherungsexperten laut.

Die Kritik macht sich daran fest, dass nach den vorliegenden Zahlen im Jahr 2014 bei rund 12.000 Versicherten keine Anerkennung der Berufsunfähigkeit stattfand. Die Kenner der Materie fordern Transparenz bezüglich der Leistungsablehnungen bis zur Benennung und zur Erfassung. Auch die Aussage, von der Vorlage des vollständigen Antrags bis zur vollendeten Leistungsprüfung vergehen nur 13 Werktage, erachten die Spezialisten als irreführend. Es sei nicht klar erkennbar, wie viel Zeit zuvor ins Land gegangen war, bis alle Dokumente eingereicht waren.

Der Fachverband hat auf die Kritik bereits reagiert. Man geht davon aus, dass in der Zahl von 12.000 Fällen ohne BU-Leistung Anträge enthalten sind, die prophylaktisch eingereicht werden und die sich im Lauf der Zeit erledigen, weil sich der gesundheitliche Zustand verbessert oder weil sich eine berufliche Veränderung einstellt, die eine BU-Rente überflüssig macht. Nicht unerheblich sei auch die Anzahl der Fälle, in denen die Voraussetzungen für die Leistung nicht vorliegen und in denen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nachzuweisen war. Letztlich ist es nach Auffassung beider Seiten aber löblich, dass der Fachverband erstmals eine entsprechende Untersuchung veröffentlicht, denn sie bringt dem Versicherten die dringend nötige Transparenz, um die Kompetenz der Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung fundiert zu beurteilen.

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