Füllungen

Füllungen dienen der Erhaltung der Zahnsubstanz, sie werden in der privaten Krankenversicherung in Abhängigkeit von dem gewählten Tarif als Zahnbehandlung oder Zahnersatz abgerechnet. Während man früher ausschließlich Amalgam verwendete, hat sich das Spektrum an möglichen Füllungen heute deutlich erweitert.

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Amalgam setzt sich zusammen aus Silber, Zinn, Kupfer, Quecksilber und Zink. Zwar wird es im Seitenzahnbereich noch immer am häufigsten verwendet, doch im Zuge einer zunehmenden Ausbreitung von Allergien nehmen immer mehr Patienten Abstand von dieser Mischung aus Metallen. Trotzdem ist Amalgam schnell und einfach zu verarbeiten, es zeichnet sich durch eine lange Haltbarkeit und eine hohe Festigkeit aus, und letztlich bietet es ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Alternative Füllungen sind beispielsweise Komposit-Füllungen, die eine Mischung aus Kunststoff und anorganischen Füllstoffen sind. Komposit-Füllungen werden im Bereich der Frontzähne verwendet, sie sind zahnfarben und kommen deshalb mehr und mehr auch im Bereich der Seitenzähne zur Anwendung.

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Einlagenfüllungen bezeichnet man auch als Inlays, sie bestehen aus Gold und Keramik und müssen in einem zahntechnischen Labor angefertigt werden. Aufgrund des sehr hochwertigen Materials und des Arbeitsaufwands sind sie deutlich teurer als Füllungen aus Amalgam.

Die Gebühren für Füllungen und den resultierenden Arbeitsaufwand berechnen die Zahnärzte nach der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Kostenerstattung für privat Versicherte ergibt sich aus den Leistungen des gewählten Tarifs. Für gesetzliche Versicherte kann eine entsprechende Zahnzusatzversicherung für Kostenerstattungen sinnvoll sein.

bt-zzv

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