Gesetzlich Versicherte haben ab dem Alter von 35 Jahren Anspruch auf verschiedenste Gesundheitsuntersuchungen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen. Insbesondere geht es dabei um die Erkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, von Nierenerkrankungen und von Diabetes.
[Adsenseresp]Die Untersuchungen sind relativ einfach und problemlos gehalten und führen nicht zu einer größeren Belastung. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird nachgewiesen, welche Risikofaktoren bestehen oder ob eine Krankheit bereits erkennbar ist. Privat Versicherte genießen in der Regel die gleichen Vorsorgeuntersuchungen, je nach Tarif werden auch weiterführende Untersuchungen erstattet, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen noch deutlich hinausgehen. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit mit einer Vorsorgezusatzversicherung das Leistungsniveau zu erhöhen. Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ist für Männer und Frauen vorgesehen, und sie findet alle zwei Jahre statt.
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Hinzu kommen die sehr wichtigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die für Frauen und Männer separat durchgeführt werden. Frauen können solche Krebsvorsorgeuntersuchungen bereits ab 20 Jahren in Anspruch nehmen, für Männer gelten diese Untersuchungen ab dem Alter von 35 Jahren. Im Lauf der Jahre kommen weitere Untersuchungen hinzu, Frauen dürfen ab 30 Jahren, ab 35 Jahren und ab 50 Jahren zusätzliche Vorsorgen in Anspruch nehmen. Bei Männern kommen ab dem Alter von 45 Jahren, von 50 Jahren und von 55 Jahren weitere Vorsorgen hinzu.
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