Freiberufliche Berufe sind definiert als Tätigkeiten, die man selbständig ausübt. Sie können wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch sein. Außerdem fallen ähnliche gelagerte Tätigkeiten darunter, die nicht in der Gewerbeordnung geregelt sind. Darüber hinaus sind freie Berufe noch von weiteren Merkmalen gekennzeichnet.
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Sie erfordern eine höhere berufliche Qualifikation und bestehen im Wesentlichen darin, Dienstleistungen zu erbringen. Dies geschieht in persönlicher, eigenverantwortlicher und fachlich unabhängiger Art und Weise für einen Auftraggeber oder für die Allgemeinheit.
Der Begriff des Freiberuflers ist im Einkommenssteuergesetz definiert. Dort sind die betroffenen Berufe außerdem konkretisiert. Zu den freien Berufen gehören danach Heilberufe, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftlich-technische Berufe und informationsvermittelnde Berufe.
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Anders als Gewerbetreibende müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden und auch kein Mitglied der zuständigen IHK werden. Außerdem sind sie von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit.
Freiberufler haben wie alle Selbständigen die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Krankenversicherung zu wählen. Für die Private Krankenversicherung gibt es zahlreiche Tarife, welche auf die Belange von Freiberuflern abgestimmt sind. In vielen Fällen kann gerade für Freiberufler die Absicherung in der PKV günstiger sein als die Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Ein PKV Beitragsvergleich kann hier Klarheit schaffen. Nicht nur hinsichtlich der Kosten kann die PKV für Freiberufler interessant sein, auch die Wahl der zusätzlichen Leistungen können auf die persönlichen Bedürfnisse gut abgestimmt werden.