Fibromyalgie wird oft nicht anerkannt

Fibromyalgie
Fibromyalgiepatienten können in die Situation geraten, weder von den Ärzten noch den Versicherungsträgern akzeptiert zu werden. Die Krankheit verursacht Faser-Muskel-Schmerzen, ist chronisch und gilt als unheilbar.

Betroffenen leiden unter Müdigkeit, Gelenk- und Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche und einer Reihe weiterer Beschwerden, die jedoch vielen Ärzten und erst recht den Sachbearbeitern der Versicherung als „wachsweiche Diagnose“ erscheinen, weshalb Anträge auf Leistungen aus der Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung manchmal abgelehnt werden.

Rechtsprechung kontra Patienten

Auch die Gerichte weisen Klagen auf Erwerbsminderungs- oder BU-Rente mehrheitlich ab. In der Regel folgt der Hinweis, dass die Betroffenen zumindest beim Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt durchaus verrichten können („abstrakte Verweisung“).

Zu den Besonderheiten der Fibromyalgie gehört, dass die Betroffenen Ärzte mehrerer Fachgebiete konsultieren müssen, darunter Rheumatologen, Orthopäden, Neurologen, Psychiater und Fachärzte für Innere Medizin, dass aber die abschließende Beurteilung meist nur ein Arzt vornimmt, was das Rentenverfahren schnell scheitern lässt.

Patienten sollten daher auf der fachübergreifenden Beurteilung bestehen und den Sachverständigen entsprechend überprüfen (lassen). Dieser müsse generalisierte Erfahrungen bei der Beurteilung einer Fibromyalgie mitbringen, unabhängig von seinem Spezialgebiet.

Erwerbsminderung- versus BU-Rente

Private Versicherungsträger folgen zwar dem Trend der allgemeinen Rechtsprechung, neigen jedoch eher zur Anerkennung einer Fibromyalgie und verzichten vor allem – das ist entscheidend – auf die abstrakte Verweisung in andere Tätigkeiten, welche die gesetzlichen Rentenkassen in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente vornehmen können.

Möglicherweise kann daher der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung davor schützen, als Patient mit dem oben beschriebenen, recht schweren Symptombild weiter arbeiten zu müssen oder auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Interessenten sollten dennoch vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung recherchieren, wie das entsprechende Versicherungsunternehmen zur Problematik der Fibromyalgie steht.

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