Falsche Krankenhausabrechnung – Was können Versicherte tun?

Der Vorwurf des Spitzenverbandes der Krankenkassen in Richtung der Krankenhäuser ist massiv – über 45 Prozent der im letzten Jahr eingereichten Krankenhausabrechnungen wurden falsch abgerechnet. Das Ergebnis liegt auf der Hand – wird der Fehler nicht von der Krankenkasse erkannt, wird zu viel an die Kliniken erstattet. Der Schaden für Krankenkassen und Beitragszahler lag allein in 2010 bei rund 1,5 Milliarden Euro.

Doch wie können sich Versicherte vor falschen Abrechnungen schützen?

Als gesetzlich Versicherter hat man hier kaum Handlungsmöglichkeiten. Die Verrechnung der Leistungen wird direkt zwischen den Kliniken und den Kassen durchgeführt. In der privaten Krankenversicherung ist das anders – hier erhalten die Versicherten in der Regel eine Abrechnung, die sie an ihre Kasse weiterleiten.

Entscheidet die Versicherung, einen bestimmten Anteil nicht zu erstatten, bleibt die Differenz bei den Versicherten, die sie aus eigener Tasche zahlen müssen. Insbesondere Krankenhausleistungen können sehr hohe Kosten verursachen und gehören zu den teuersten Behandlungsmöglichkeiten überhaupt. Die Kosten für einen Aufenthalt pro Tag betragen bereits etwa 350,- Euro. Sollte es hier zu einer Falschabrechnung kommen und der Versicherer sich deshalb weigert zu zahlen, können die entstehenden Kosten enorm werden.

Tipps der Redaktion:

Für privat Versicherte heißt das – weigert sich die Krankenversicherung, eine Leistung zu bezahlen, sollte man die Klinik einschalten. Sie hat die Rechnung erneut zu prüfen – und in der Tat stellt sich dann oft heraus, dass eine Abrechnung fehlerhaft erstellt wurde und korrigiert werden muss.

Da es sich hierbei in der Regel nicht um Kleinbeträge handelt, ist es wichtig sein Recht entsprechend durchzusetzen und hartnäckig zu bleiben. Das Problem der Falschabrechnungen ist seit einigen Tagen allen Beteiligten sehr geläufig, so dass die Kliniken bereits im Eigeninteresse Ihnen helfen sollten.

 

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