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Wenn eine falsche Abrechnung den Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung kostet – Vor allem Kassenpatienten sollen von falschen Abrechnungen betroffen sein.
Es sollte nicht passieren, doch in der Praxis werden immer wieder entsprechende Fälle bekannt: Ärzte rechnen erbrachte Leistungen falsch ab. Manchmal steckt Unachtsamkeit dahinter, manchmal Unwissenheit, und im einen oder anderen Fall vielleicht auch reines Kalkül. Der Patient muss davon nicht einmal etwas erfahren. Dramatisch wird es allerdings, wenn eine falsche Abrechnung den Versicherungsschutz kostet.
Im vorliegenden Fall hatte der Versicherte alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet. Der Arzt allerdings hatte offenbar wissentlich eine falsche Leistung abgerechnet, um sein Honorar zu erhöhen. Ein Beitrag im ARD-Magazin Plusminus machte auf diesen Fall aufmerksam. Eine junge Mutter hatte für ihre Tochter offenbar eine Versicherung abgeschlossen, zu der eine Gesundheitsprüfung erforderlich war. Aus der angeforderten Versicherungsauskunft der Krankenkasse ging eine Liste von Erkrankungen hervor, die für die junge Patientin abgerechnet wurden. Schon die Mutter konnte als Laie feststellen, dass rund 50 Prozent der behandelnden Ärzte ihre erbrachten Leistungen korrekt abgerechnet hatten. Alle anderen Mediziner hatten ihre Honorarabrechnungen mindestens leicht zu ihrem Vorteil korrigiert. Besonders gravierend war die Abrechnung einer Insektenstichbehandlung als psychische Störung. Zwar hatte das Kind sich eine Entzündung zugezogen, die mit einer Salbe behandelt wurde. An einer psychischen Störung hätte ein Versicherer beim Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings großes Interesse. Auch wenn aus einer leichten Verspannung ein Bandscheibenvorfall wird, hat dies gravierende Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Nach Meinung von Versicherungsexperten sind vor allem Kassenpatienten von falschen Abrechnungen betroffen, weil sie die Honorarforderungen der Ärzte an die Krankenkasse erst gar nicht zu Gesicht bekommen. Letztlich bleibt vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung also nur übrig, die Krankenkasse um eine Kopie von abgerechneten Leistungen zu bitten, um die Gesundheitsfragen einerseits wahrheitsgemäß zu beantworten und um die Rechnungsbelege andererseits an die tatsächliche Therapie anzugleichen.