Facharztprinzip

LexikonDas Facharztprinzip greift im ambulanten Bereich der privaten Krankenversicherung. Es ist häufig in günstigen Tarifen zu finden, und es zielt darauf ab, die Stellung des Hausarztes als ersten Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen zu stärken.

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Umfang Erstattungen von Leistungen durch Fachärzte

Sieht ein Tarif das Facharztprinzip vor, werden Leistungen von Fachärzten nur dann in vollem Umfang erstattet, wenn zuvor ein Hausarzt oder ein Allgemeiner Arzt zur Konsultation und zur Erstdiagnose herangezogen wurde. Steht also ein Besuch bei einem Hautarzt, bei einem Orthopäden oder bei anderen Fachärzten an, zahlt die Krankenversicherung nur dann den vollen Betrag, wenn der Hausarzt an den Facharzt überweist. Konsultiert der Patient den Facharzt direkt, erfolgt meist eine Kürzung des Rechnungsbetrags um 20 Prozent.

Lediglich Gynäkologen, Augenärzte und Zahnärzte dürfen ohne vorherige Erstdiagnose durch den Hausarzt aufgesucht werden, ohne den Erstattungsanspruch zu schmälern. Patienten, die also Wert darauf legen, ohne Zeitverluste einen Facharzt nach Wahl aufsuchen zu können, sollten von einem Tarif mit Facharztprinzip Abstand nehmen. Wer diese Einschränkung allerdings akzeptieren kann, erhält im Gegenzug einen recht günstigen Tarif mit soliden Leistungen.

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