Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat der irreführenden Werbung auf E-Zigaretten jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Schon länger ist unter Gegnern und Befürwortern der elektrischen Zigarette eine Auseinandersetzung im Gang, ob der elektronische Rauchersatz tatsächlich gesundheitlich unbedenklich ist. Jetzt beschäftigte sich sogar ein Gericht mit der Frage, ob Werbung über E-Zigaretten erlaubt ist.
Das Oberlandesgericht Hamm kommt zu dem Entschluss, dass Werbung nicht zulässig ist. Die Begründung ist einleuchtend: Bis heute ist wissenschaftlich nicht fundiert erforscht, dass der Rauchersatz bei dauerhaftem Gebrauch keine gesundheitlichen Spätfolgen nach sich zieht. Zwar werben die Hersteller damit, dass elektrische Modelle weniger schädlich sind als klassische Zigaretten. Allerdings suggerieren die Werbebotschaften, dass elektrische Grimmstängel messbar weniger schädlich sein sollen als eine Tabakzigarette und dass sie als Schadstoff nur Nikotin enthalten. Das wurde von den Richtern am Oberlandesgericht als irreführend bezeichnet. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil, das bereits das Landgericht Darmstadt getroffen hatte.
Tatsächlich belegt ein Gutachten, dass elektrische Zigaretten weniger giftig sind als klassische Zigaretten, aber zur Sicherheit und zu den Langzeitfolgen fehlen bisher eindeutige und sichere Beurteilungen.
Wer aus gesundheitlichen Gründen öfter zur E-Zigarette greift, mag seiner körperlichen Konstitution zwar etwas Gutes tun, doch besser ist es in jedem Fall, ganz mit dem Rauchen aufzuhören. Dessen sollten sich auch begeisterte Anhänger der elektrischen Glimmstängel bewusst sein. Allerdings darf die elektrische Rauchware anders als klassische Zigaretten in der Öffentlichkeit konsumiert werden, und an dieser Stelle ist sie der normalen Zigarette eindeutig überlegen.