E-Zigarette – Auswirkungen neue Tabakrichtlinie

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Neue Tabakrichtlinie mit Auswirkungen auf die E-Zigarette: Raucher von E-Zigaretten und Nutzer von E-Liquids müssen sich umgewöhnen. 

Raucher von E-Zigaretten und Nutzer von E-Liquids müssen sich umgewöhnen.

Am 20.05.2017 werden das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung vom 20.05.2016 entsprechend dem Ergebnis der EU Vorgaben aus der Tabakrichtlinie umgesetzt. Die Tabakrichtlinie lautet: TPD2 vom April 2014. Damit endet die am 20.05.2016 eingeräumte einjährige Übergangsfrist zur Umsetzung.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Das Liquid, das in E-Zigaretten verdampft, darf nur noch 20 mg Nikotin pro ml enthalten.
  • Alle Inhaltsstoffe und ein hoher Reinheitsgehalt müssen nachgewiesen werden.
  • Die Liquideinheiten für E-Zigaretten dürfen nur noch in 10 ml Einheiten verkauft werden.
  • Zusätze, die den Rauchern und Raucherinnen einen (vermeintlichen) Nutzen suggerieren, sind ab dann verboten. Dieses Verbot gilt auch für Zusatzstoffe wie Koffein oder Taurin, die den Geruch oder die Intensität des Rauchens überdecken.
  • Damit beim Nachfüllen das Auslaufen verhindert wird, müssen nicht nur die E-Zigaretten, sondern auch die Nachfüllfläschchen über einen geeigneten Mechanismus verfügen.
  • Alle E-Liquidflaschen und E-Zigaretten müssen ab dem 20.05.2017 kindersicher sein.
  • Beipackzettel in deutscher Sprache, die umfassend auf die Gefahren sowie Risiken hinwiesen, müssen allen E-Zigaretten und E-Liquids beiliegen, sobald sie in den Verkauf gehen. Dazu gehören Nachweise bezüglich einer suchterzeugenden Wirkung und Angaben zu Inhaltsstoffen und toxikologischen Untersuchungen.
  • Für den deutschen Markt muss die Bedienungsanleitung in deutscher Sprache verfasst sein.
  • Der deutsche Hersteller oder Importeur muss auf der Außenverpackung vermerkt sein.
  • Für E-Zigaretten gilt ab diesem Datum ein Werbeverbot.
  • Sechs Monate vor ihrer Markteinführung müssen E-Zigaretten und E-Liquids durch den Importeur oder Hersteller mittels umfangreicher Nachweise angemeldet und registriert werden.
  • Der grenzüberschreitende Fernabsatz muss beantragt und registriert werden.

Darüber hinaus wird in Kürze auch die Produktion der Mentholzigaretten untersagt. Allerdings dürfen diese noch bis zum Jahr 2020 verkauft werden.

Das Krebsforschungszentrum Heidelberg erklärt, passend zur Thematik, dass die Zusätze in den Liquidlösungen potenziell genauso krebserregend sein können wie „normale“ Zigaretten. Es könnten unter Umständen sogar mehr krebserregende Aldehyde in E-Zigaretten freigesetzt werden.

Grundsätzlich ist mindestens eine Regulierung in Bezug auf die Qualität der Liquids zu begrüßen. Gerade hier muss für Dampfer sichergestellt werden, dass in den Liquids keine Substanzen enthalten sind die schwer gesundheitsschädlich sind.

6 Kommentare zu „E-Zigarette – Auswirkungen neue Tabakrichtlinie“

  1. Leider bin ich erst kurz nach diesem Termin auf die E- Zigarette gekommen, sonst hätte ich noch Liquid in größeren Gebinden gebunkert.
    Ich habe 42 Jahre geraucht und habe es nie geschafft, davon los zu kommen. Als ich vor gut 8 Wochen den ersten Dampfer probiert hatte, war es ganz von allein mit dem Tabak vorbei. Dabei hatte ich es nicht einmal vorgehabt. Es sollte nur etwas den Rauch reduzieren. Aber nach wenigen Tagen schmeckten die Zigaretten nicht mehr.
    Schon nach 8 Wochen geht es mir deutlich besser und es verschwinden Beschwerden, die ich dem Alter zugerechnet hatte und nicht dem Rauchen.
    Das Gesundheitsministerium bestreitet, daß die rückgängigen Steuereinnahmen der Grund für den Kampf gegen das Dampfen sind, denn die Krankheitskosten durch Rauchen wären höher. Das mag sogar stimmen, auch wenn man es kaum verifizieren kann. Ein schneller Tod durch Lungenkrebs kann billiger sein, als die ganzen Alterskrankheiten, die der Raucher gar nicht erlebt.
    Aber ein finanzieller Aspekt dürfte viel bedeutender sein: Nach Angaben unserer offiziellen Stellen sterben Raucher 7 – 10 Jahre früher, als Nichtraucher. Wenn das „normale Lebensalter“ heute bei 78 Jahren liegt, sterben Raucher also kurz nach Eintritt in die Rente. Würden nun die 20 Mio Raucher innerhalb kurzer Zeit sich nur 5 Jahre später von der Versorgung abmelden, bräche das Rentensystem zusammen. Auch die Krankenkassen würden überlastet, denn der Dampfer erlebt noch seine neue Hüfte, die OP des grauen Star….

  2. Schade, daß dieser Artikel wieder einmal einen schlechtes Licht auf das Dampfen wirft, weil nicht alle Fakten genannt werden. „““Die „Zusätze“ in Liquids können Krebserregend sein…““ stellt also das liebe Krebsforschungszentrum fest. Aha . Warum nennt das DKFZ diese ominösen Zusätze nicht, so das Konsumenten diese meiden können, wenn sie auf den Beipackzettel schauen sollten diese dann ja aufgeführt sein und man könnte ein anderes Produkt wählen. Meines Wissens nach entstehen die bedenklichen Konzentrationen von giftigen/karzinogenen Substanzen erst, wenn man Geräte mit viel Leistung benutzt und das Liquid zu heiß verdampft wird. Hier hätten die Hersteller mit Innovationen wie Temperaturkontrolle Abhilfe schaffen können, indem immer neue und bessere Geräte entwickelt würden. Leider hat das Gesetz solchen Innovationen mit der 6 monatigen Anmeldefrist und den damit verbundenen Auflagen einen Riegel vorgeschoben. Mich hat das E-Dampfen vor 5 Jahren von der tödlichen Tabaksucht befreit, aber anstatt meine Erfahrung nutzen zu können andere Raucher von den Vorteilen zu überzeugen, muß ich mir ständig anhöhren daß es ja soviel gefährlicher wäre als Tabak rauchen.

  3. 1,2 Propandiol oder auch Propylenglycol genannt, E1520. Glyzerin, E422. Beide Inhaltsstoffe sind im Liquid vorhanden. Nikotin ist nicht Konzerten, stellte man fest. Und die Lebensmittelaromen sind auch nicht schädlich. Sonst ist nichts im Liquid vorhanden, ausser bei einigen noch minimal Wasser.
    Was also stellte das DKFZ als krebserregend fest?
    Komisch ist auch, dass die Engländer uns schon weit voraus sind, denn dort stellte man fest, dass die E-zigarette im Vergleich zur Zigarette um mehr als 90% weniger schädlich ist.
    Aber leider verdient unser Staat zu wenig an der E-zigarette.
    Ich bin leider seit fast fünf Jahren Dampfer, mein Hausarzt freut sich, dass meine Lungenfunktionstest sich um mehr als 20% verbessert hat und mein Geldbeutel freut sich, dass ich so viel gespart habe.
    Aber leider wird jetzt durch die 10 ml Grösse der Liquids wiederum viel mehr Müll produziert. Armes Deutschland.

  4. „Könnte Genau so krebserregend sein“
    Das Produkt gibt es seit 10 jahren auf dem markt, und man weiß nichts, schon klar.
    Kann diese Aussage von dkfz nicht auch gefährlich sein, wenns um die Gesundheit der raucher geht (nicht dampfer), oder ist denen das egal???

  5. – “ Das Krebsforschungszentrum Heidelberg erklärt, passend zur Thematik, dass die Zusätze in den Liquidlösungen potenziell genauso krebserregend sein können wie “normale” Zigaretten. Es könnten unter Umständen sogar mehr krebserregende Aldehyde in E-Zigaretten freigesetzt werden. “ –
    Nicht das DKFZ sondern das Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle der WHO im DKFZ verbreitet diese Horrorstory. Toxikologen, die an der Gesundheit von Rauchern interessiert sind, geben da ganz andere Statements ab.
    https://drive.google.com/file/d/0B1XBejPbx-nhMW1zaG42OWNfQ2s/view

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