Doppelversicherung

Unter einer Doppelversicherung versteht man, wenn eine Absicherung doppelt versichert ist. In der Krankenversicherung bedeutet das, dass ein Versicherter zwei Krankenversicherungen abgeschlossen hat. Dies ist allerdings nur als Kombination aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung erlaubt.

[Adsenseresp]Ein parallel bestehender Versicherungsschutz aus zwei Krankenvollversicherungen bei zwei Versicherungsunternehmen ist nicht erlaubt. Eine Doppelversicherung kann zum Beispiel entstehen, wenn ein Vertrag gekündigt werden soll und der neue bereits abgeschlossen und angenommen wurde, der alte aber nicht gekündigt werden kann, weil die Gesellschaft die Kündigung nicht zulässt. Da eine Doppelversicherung nicht erlaubt ist, hat der ältere Vertrag das Recht, auf der Erfüllung zu bestehen. Die neuere Versicherung muss in diesem Fall gekündigt werden. Der hierbei entstandene Verwaltungsaufwand ist sowohl für die Versicherungen als auch für die Versicherten ärgerlich. Um eine ungewollte Doppelversicherung zu vermeiden empfiehlt es sich auch mit einem Versicherungsspezialisten zu sprechen.

Hinsichtlich einer Kombination aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung ist auch ein Versicherungsmakler in der Regel gut informiert bezüglich der verschiedenen Angebote. Dennoch ist es von Vorteil zuvor mit der eigenen Krankenkasse zu sprechen, um hier ein eventuellen Tarif für die Zusatzversicherung zu finden.

bt-kvz

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