DKV gibt Beitragsanpassungen bekannt – Ab Juli werden sich bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) einige Beiträge der privaten Krankenversicherung ändern.
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Zum 01. Juli 2014 werden sich bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) einige Beiträge ändern. Für das Unisex-Neugeschäft sind für die Tarife GAC und AM 9 für Jugendliche keine Erhöhungen vorgesehen. Für die Tarife AMZ und AZS greifen für alle Versicherten keine Anhebungen.
Auch weibliche Versicherte im Tarif AZT und Männer im Tarif GGEP dürfen sich über konstante Beiträge freuen. In der Anwartschaftsversicherung erhöhen sich bei nahezu allen Tarifen die Preise um fünf Prozent. Im Standardtarif ist für Männer eine Erhöhung im Tarif STN vorgesehen. Für den Unisex-Basistarif BT ist eine Anpassung noch nicht freigegeben. Der Höchstbeitrag für den Standardtarif und den Basistarif liegt seit Januar 2014 bei 627,75 Euro. Begründet werden die Beitragsanhebungen durch höhere Kosten für alle Leistungen. Darauf hat die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ebenso einen Einfluss wie die Inanspruchnahme durch die Patienten. In Kürze werden alle Versicherten über die Beitragsanhebung informiert, eine gebührenfreie telefonische Hotline wird eingerichtet.
Angebot für Tarifwechsel
Versicherte mit Geburtsjahr 1954 und früher werden bei einer Beitragserhöhung im Basis- oder Standardtarif auch ein Angebot für einen Tarifwechsel erhalten. Dieses Angebot ist gesetzlich vorgeschrieben und erlaubt den Wechsel von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif. Dieser Wechsel ist unwiderruflich. Ist eine Mehrleistung im Tarif enthalten, erfolgt schon im Vorfeld der Angebotsabgabe eine automatisierte Risikoprüfung. Ebenso kann bei Mehrleistungen ein Zuschlag des Versicherers erhoben werden, der im Angebot bereits angegeben ist. Die betroffenen Versicherten haben bis Ende Juli 2014 Zeit, das Angebot anzunehmen.
Im Zusammenhang mit der anstehenden Beitragsanpassung weist die DKV bereits jetzt auf eine Sonderaktion zur Erhöhung eines versicherten Krankentagegeldes hin. Versicherte in den Tarifen KT, KTM und uni-KT erhalten zum 01. Juli 2014 die Möglichkeit, ihr Krankentagegeld zu erhöhen, sofern der Tarif vor dem 01. Juli 2013 abgeschlossen wurde. Damit will der Versicherer der Erhöhung des allgemeinen Preisniveaus auch im Krankheitsfall Rechnung tragen.