Diskussion Verhaltensorientierte PKV Tarife und Beiträge

Verhaltensorientierte PKV Tarife
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Diskussion Big Data – Verhaltensorientierte PKV Tarife und Beiträge. Versicherer sehen Grenzen der Prämienkalkulation.

Personenbezogene Daten könnten in der privaten Krankenversicherung ein Weg sein, personalisierte Tarife einzuführen. Doch damit würde man von dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller privat Versicherten abweichen. Für die Allianz ist das ganz eindeutig ein falsches Signal der PKV, wie deren Vorstand kürzlich auf einer Veranstaltung in Berlin betonte.

Big Data Chancen oder Risiken? Verhaltensorientierte PKV Tarife und Beiträge

Der Berliner Förderverein der Versicherungswissenschaft hatte zu einer Diskussion eingeladen, der viele Vorstände und hochrangige Vertreter der Gesellschaften folgten. Im Fokus stand die Frage, ob Big Data Chancen oder eher Risiken für die Entwicklung von personalisierten Tarifen bietet. Die Branche steht diesem Trend skeptisch gegenüber. Für die Verantwortlichen war in der Diskussion aber klar, dass die neue digitale Welt für die PKV durchaus einen großen Nutzen bringt. Allerdings seien die gesetzlichen Vorgaben nicht zu unterschätzen. Zum einen gibt es bei der Krankenversicherung einen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Beiträge nach der Art der Lebensversicherung kalkuliert werden. Danach wäre es nicht erlaubt, die Träger von Apps oder Wearables durch günstigere Prämien zu bevorzugen. Zum anderen sei es kaum nachweisbar, ob der Versicherte selbst seine Daten übermittelt oder ob das Gerät von einer anderen Person genutzt wird. Deshalb wäre eine Leistungsdifferenzierung nur mit einem Krankheitsbezug erlaubt, verhaltensabhängig dürfte es aber keine Regelung geben.

Abgesehen von Risikozuschlägen sei es nicht erlaubt, einen individuellen Beitrag zu erheben. Das Verhalten selbst sei übrigens kein selbständiger Faktor für die Beitragskalkulation. Außerdem liege das Risiko der nachträglichen Gefahrenerhöhung ausschließlich beim Versicherer, wenn zum Beispiel ein aktiver Sportler kaum noch Sport treibt oder wenn ein Nichtraucher zum Raucher wird. Der Versicherer ist in diesem Fall von Anfang an an die Risikoeinstufung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gebunden. Es gibt also noch eine ganze Reihe von Fragen zu klären, bevor personenbezogene Daten wirklich für die Tarifkalkulation herangezogen werden könnten.

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