Die private Krankenversicherung unterliegt anders als die gesetzliche Krankenversicherung nicht dem Sachleistungsprinzip. Während die Abrechnung von erbrachten Leistungen bei gesetzlich Versicherten direkt zwischen dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse stattfindet, erhalten privat Versicherte von ihrem Arzt, Zahnarzt oder ihrer Klinik eine Rechnung, die sie selbst zahlen.
Dies gilt unabhängig von der Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung und unabhängig von der gewählten Tarifleistung. Damit fließt für jede Behandlung eines Privatpatienten bares Geld zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt.
Insbesondere bei kostspieligen Operationen wird sich der Patient die Rechnungssumme zunächst von seinem Krankenversicherer erstatten lassen, bevor er die Rechnung ausgleicht. Bis eine medizinische Institution ihr Geld erhält, kann demnach einige Zeit ins Land gehen. Damit solche Abrechnungen schneller und mit weniger Komplikationen ablaufen, wurde die Direktabrechnung zwischen dem Krankenversicherer und der medizinischen Institution oder der Apotheke ins Leben gerufen.
Hier reicht eine Apotheke ihre Abrechnung direkt bei dem jeweiligen Krankenversicherer ein, die Erstattung erfolgt von dort unmittelbar und ohne Umweg über den Patienten. Insbesondere bei kostspieligen verschreibungspflichtigen Medikamenten, die regelmäßig eingenommen werden, ist dies für alle Beteiligten der schnellste Abrechnungsweg. Allerdings nehmen bisher nur wenige Krankenversicherer an diesem direkten Weg der Abrechnung teil.