Die Praxisgebühr bleibt! Der Milliarden-Überschuss in der GKV und die Diskussion um das Geld
Bereits gestern hatten wir uns mit dem Thema GKV Überschüsse in Milliardenhöhe intensiv beschäftigt (Wir berichteten: Diskussion Krankenkassen Milliardenüberschuss; 11.03.2012). Dabei stand der Fokus auf fünf unterschiedlichen Vorschlägen zur Verwendung des Geldes. Bereits heute scheint es klar zu sein, dass der erste Vorschlag (Abschaffung Praxisgebühr) keine Mehrheit findet und damit nicht umgesetzt wird.
[Adsenseresp]Die Praxisgebühr in der GKV
Die Praxisgebühr ist in der gesetzlichen Krankenversicherung ein notwendiges Übel, wenn der Besuch beim Arzt ansteht. Allgemein- und Fachärzte verlangen die Gebühr pro Quartal beim ersten Besuch. Privat Versicherte sind von der Zahlung ausgenommen, sie dürften die Diskussionen um die Praxisgebühr allerdings mit Aufmerksamkeit verfolgen, weiß man doch nie, wie sich die Politik in allen Fragen um den Krankenversicherungsschutz positioniert.
Überschuss und Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenkasse
Für eine positive Überraschung sorgte nun der milliardenschwere Überschuss, den die gesetzliche Krankenkasse (GKV) im letzten Jahr erwirtschaftet hat. Rund 19,5 Milliarden Euro sollen derzeit hinterlegt sein, vorgeschrieben ist lediglich ein Überschuss von drei Milliarden Euro. Verständlich also, dass die Versicherten ebenso wie die Verbände in der letzten Woche eine Aufhebung der Praxisgebühr forderten. Außerdem sollte die GKV ihren Mitgliedern einen Teil der überzahlten Beiträge erstatten.
Bundesregierung lehnt Abschaffung ab
Zumindest dem Ansatz der entfallenden Praxisgebühr hat die Bundesregierung in der letzten Woche allerdings eine Absage erteilt. Sie bleibt den Versicherten trotz aller Überschüsse erhalten und dürfte auch in Zukunft für genügend Diskussionsstoff sorgen. Denn das Mittel der Praxisgebühr greift den gesetzlich Versicherten direkt in das Portemonnaie. Und auch die Zielsetzung dieser Gebühr dürfte weiterhin hoch umstritten sein. So soll diese Maßnahme auf die Anzahl der Arztbesuche einwirken. Damit steht die Vermutung im Raum, dass die Maßnahme in erster Linie die finanziell Schwächsten der Gesellschaft trifft. So könnte eine Alleinerziehende Mutter mehrerer Kinder beispielsweise sich die Besuche beim Arzt mehr als einmal überlegen.
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