Deutscher Ring führt Öffnungsklausel ein

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Öffnungsklausel öffnet die PKV auch für Versicherte mit schwerwiegenden Vorerkrankungen – Bisher galt die private Krankenversicherung als eine Versicherung für junge und gesunde Menschen, die für den Versicherer besonders günstig sind. Meist steigen die Behandlungskosten erst im Alter, und wer junge Versicherte an sich bindet, profitiert von deren gehobenen PKV Beiträgen, ohne entsprechende Kosten für Krankheiten zahlen zu müssen. Doch seit einiger Zeit führen immer mehr Krankenversicherer nun Öffnungsklauseln ein, mit denen Versicherte auch angenommen werden, wenn eine schwerwiegende Vorerkrankung vorliegt.

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Das neueste Beispiel ist der Deutsche Ring. Wer erstmals die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung überschreitet, unterliegt der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Frist von maximal sechs Monaten einzuhalten, in der ein Antrag beim Deutschen Ring gestellt werden kann. In den drei Jahren zuvor muss eine ununterbrochene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben, das maximale Eintrittsalter von 55 Jahren darf nicht überschritten sein.

Liegt eine Vorerkrankung vor, muss der Versicherte genau darauf achten, welche Leistungen sein Tarif vorsieht. Dies gilt nicht nur beim Deutschen Ring, sondern bei jeder privaten Krankenversicherung. Wer unter Vorerkrankungen leidet, benötigt in jedem Fall einen maßgeschneiderten Tarif, der diesen Versicherungsbedarf individuell abdeckt. Darauf ist bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes explizit zu achten. Unabhängig davon dürfte mit der Öffnungsklausel in der PKV ein weiterer Schritt zu mehr Wettbewerb der Krankenversicherer getan sein. Schließlich gilt diese Pflicht zur Annahme von kranken Versicherten auch in der GKV, womit sich die Konkurrenz beider Systeme zum Vorteil des Versicherten verschärfen dürfte.

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