Privat Versicherte haben eher am Rande mit einem Phänomen zu tun, das derzeit die Gemüter in der PKV immer wieder erhitzt: die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie bestimmt, welche Leistungen in welcher Höhe von den Ärzten abgerechnet werden. Spätestens nach der Festlegung der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte, die seit Januar 2012 gilt, wird die Forderung nach neuen Maßgaben für die Berechnung der Arzthonorare immer lauter, gilt doch die heutige GOÄ als nicht mehr zeitgemäß.
[Adsenseresp]Doch es scheint, als sollten die neuen Vorschriften noch einen weiten Weg vor sich haben, und insbesondere sieht es danach aus, als würde das Thema im Rahmen des anstehenden Wahlkampfs an Bedeutung gewinnen. So hatte erst vor wenigen Tagen der Präsident der Bundesärztekammer optimistisch geäußert, dass noch in dieser Legislaturperiode mit einem abgestimmten Entwurf für die längst fällige Reform zu rechnen sei.
Doch auf der Euroforum-Konferenz „PKV im Aufbruch“ in Berlin äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der CDU ganz anders, wies er doch darauf hin, dass man sich in der Koalition erst dann mit dem Thema beschäftigen wolle, wenn sich die Ärzteschaft und die privaten Krankenversicherer auf gemeinsame Maßstäbe geeinigt hätten. Das wiederum klingt danach, als sollte es mit der baldigen Einigung nicht so weit her sein – und als sollte dieses Thema wohl doch zum Inhalt des Wahlkampfes werden.
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