Continentale veröffentlicht Rückerstattungen für die private Krankenversicherung 2014

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Continentale veröffentlicht Rückerstattungen 2014 – Die Kundeninformation geht ab dem 24. März an die Versicherten.

Die Continentale Krankenversicherung bietet in ihrem Tarifspektrum eine Reihe von Versicherungswerken an, die kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Auch im Jahr 2015 erhalten Versicherte in den entsprechenden Tarifen eine Auszahlung aus der vorgesehenen Pauschalleistung und reduzieren damit im Nachhinein ihren Versicherungsbeitrag. In den nächsten Wochen dürfen sich viele Versicherte auf Post von ihrer Gesellschaft freuen.

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Versicherte in den Tarifen GS1PLUS, GS1, GS2, GSB1, GSB2, CE1PLUS, CE2PLUS, CEB-PLUS, CEB-PLUS-U, CEK-PLUS und CEK-PLUS-U werden schon bald Post von der Continentale bekommen. Bereits am 05. März 2015 wurde festgestellt, dass eine Pauschalleistung für das vergangene Jahr gewährt wird. Die Liste der Betroffenen sollte zum 09. März erstellt sein. Die Kundeninformation geht ab dem 24. März an die Versicherten. Die Auszahlung der tariflich vereinbarten und garantierten Pauschalleistung ist ab dem 02. April 2015 geplant.

Die Voraussetzungen für die Zahlung der Pauschalleistung sind von Tarif zu Tarif leicht unterschiedlich. Es kann sich beispielsweise um Leistungsfreiheit im vergangenen Kalenderjahr handeln, wenn der Versicherte keine Leistungen und Kostenerstattungen in Anspruch genommen hat und sich deshalb durch ein sehr kostenbewusstes Verhalten auszeichnet. Es kann sich aber auch um bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder andere Bonusaktionen handeln, die der Versicherte für sich beansprucht hat und die belegen, dass er sich im vergangenen Jahr insgesamt gesundheitsbewusst verhalten hat.

Versicherte müssen wissen, dass die steuerlich zu berücksichtigenden und gezahlten Beiträge ebenso wie die erstatteten Leistungen wie die Pauschalleistungen an die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeldet werden. Dies ist zwar erst im Februar des nächsten Jahres der Fall. Dennoch ist der Versicherer zur Abgabe dieser Meldungen verpflichtet, die auch eine Auswirkung auf die steuerliche Absetzbarkeit haben können. Dessen ungeachtet reduzieren die Pauschalleistungen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Nachhinein unmittelbar. Die Continentale hält somit ihre Strategie aufrecht, konsequent kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten durch Rückerstattungen zu honorieren.

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