Chronische Krankheiten

Chronische Erkrankungen sind für jeden Patienten eine große Belastung, doch um als dauerhafte Erkrankung anerkannt zu sein, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Krankheit bereits ein volles Jahr lang bestehen und mindestens einmal pro Quartal von einem Arzt behandelt werden.

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Hinzu kommen weitere Kriterien, die zu erfüllen sind. So muss der Patient pflegebedürftig sein in Pflegestufe zwei oder drei. Alternativ muss eine Erwerbsminderung oder eine Behinderung von mindestens 60 Prozent vorliegen. Aufgrund der Krankheit muss sich der Patient in kontinuierlicher medizinischer Behandlung befinden, alternativ muss die ärztliche Einschätzung vorliegen, dass sich die Krankheit lebensbedrohlich verschlimmern wird oder dass sich gar die Lebenserwartung vermindert.

Eine chronische Erkrankung hat in der gesetzlichen Krankenversicherung Auswirkungen auf die Zuzahlungen. Ist ein gesetzlich Versicherter chronisch erkrankt, folgt daraus eine Reduzierung der Zuzahlungsgrenzen für alle Angehörige des Haushalts. Um die geringere Zuzahlung in Anspruch nehmen zu können, muss die chronische Erkrankung nachgewiesen werden, auch die dauerhafte Behandlung ist zu beweisen. Nur bei Einstufung in die Pflegeklasse zwei oder drei wird auf den ärztlichen Nachweis der chronischen Erkrankung verzichtet.

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