Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen kennen sie – die Versichertenkarte. Über sie wird jede ärztliche, zahnärztliche oder stationären Leistung, die der Versicherte in Anspruch genommen hat, zwischen dem Arzt und der Krankenversicherung abgerechnet. Die Versicherungskarte enthält alle wichtigen persönlichen Daten des Versicherten, so dass diese nicht manuell und fehleranfällig eingegeben werden müssen.
[Adsenseresp]Privatversicherte bekommen eine Karte je nach Versicherung für alle Leistungen oder nur für den stationären Bereich. Selbst wenn die Karte allerdings nur für den stationären Teil eingesetzt werden soll, kann sie trotzdem im ambulanten und dentalen Bereich bei einem Arztbesuch verwendet werden. Ihr Vorteil ist wie bei den gesetzlich Versicherten auch, dass sie alle Daten auf einem Chip gespeichert enthält. Diese Daten werden beim Arzt ausgelesen und müssen nicht zeitaufwändig und fehleranfällig manuell eingegeben werden. Allerdings dient die Versicherungskarte für die Private Krankenversicherung nicht der Abrechnung der Leistung zwischen dem Arzt und der Krankenkasse. Diese Abrechnung erfolgt weiterhin über den Versicherten selbst, der die Rechnung von seinem Arzt enthält, diese bezahlt und dann erst bei der Versicherung zur Erstattung einreichen muss.