Die Chefarztbehandlung gehört zu den Wahlleistungen, die man bei einem Aufenthalt im Krankenhaus auf Wunsch erhalten kann. Grundsätzlich kann jeder Patient die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt in Anspruch nehmen. Das hat den Vorteil, dass man nicht auf den diensthabenden Stationsarzt angewiesen ist, sondern von dem jeweiligen Vorgesetzten behandelt wird. Es ist einerseits eine Frage der Kompetenz und andererseits eine Frage der persönlichen Betreuung, ob man dieses Extra an Leistung im Fall eines Krankenhausaufenthalts wünscht.
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Chefarztbehandlung gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte müssen die Behandlung durch den Chefarzt mit einem separaten Vertrag schriftlich fixieren und aus eigener Tasche zahlen. Wer dagegen eine zusätzliche private Krankenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen hat, kann die Kosten der Chefarztbehandlung über die private Krankenzusatzversicherung abrechnen, wenn sie die Chefarztbehandlung erstattet.
Privat Versicherte schließen mit ihrer privaten Krankenversicherung einen Tarif ab, der die Behandlung durch den Chefarzt erstattet. Üblicherweise wird ein solcher Tarif an die Behandlung als Privatpatient und an die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gekoppelt. Damit erhält der Versicherte bei einem Krankenhausaufenthalt eine besonders hochwertige Leistung, die aus der Unterbringung und der Betreuung besteht.
Kritik Chefarztbehandlung
Kritiker der Chefarztbehandlung weisen regelmäßig daraufhin, dass die Krankenversicherungsleistung, welche bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, eine Behandlung durch den Chefarzt ermöglicht, für den Patienten im Ernstfall nicht immer die beste Lösung sein muss. So wird diskutiert, dass Chefärzte häufig mit vielen Managementaufgaben betraut sind, so dass Stationsärzte mehr Routine haben können. Die zusätzlichen Kosten der Chefarztbehandlung für die Krankenvollversicherung kann kann im Preisvergleich für die PKV berechnet werden.