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Cannabis auf Rezept: Ob Patienten Cannabispräparate einnehmen dürfen, liegt vor allem im Ermessen der Krankenversicherer.
Ob chronische Schmerzen, AIDS oder Krebs: In Deutschland dürfen Ärzte bei schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis auf Rezept verschreiben. In zahlreichen Fällen übernehmen Krankenkassen die Kosten, sofern keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und eine Verbesserung des Gesundheitszustands absehbar ist.
Gesetzesänderung ermöglichte Cannabis auf Rezept
Darmstadt: Durch Gesetzesänderungen im vergangenen Jahr wurde Patienten der Zugang zu Cannabis erleichtert. Seitdem dürfen Ärzte ihn in schwerwiegenden Krankheitsfällen verschreiben. Voraussetzung ist, dass alle konventionellen Behandlungsmethoden versagt haben und durch keine andere Behandlungsmethode Aussicht auf erhebliche Besserung des Gesundheitszustands besteht. Vor der Cannabistherapie ist ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen. Stimmt sie zu, darf der Wirkstoff angewandt werden.
Cannabis auf Rezept: Klagewelle trifft Krankenversicherer
Ob Patienten Cannabispräparate einnehmen dürfen, liegt vor allem im Ermessen der Krankenversicherer. Für sie scheinen die Gesetzesänderungen jedoch noch Neuland zu sein. Das unterstreichen zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen Kläger ihren Anspruch auf Kostenübernahme geltend machten. Drei Fälle vor dem hessischen Landessozialgericht heben den komplexen Sachverhalt zum Thema Cannabis auf Rezept hervor.
Ein 57-jähriger Mann, der von seinem Arzt medizinische Cannabisblüten zur Behandlung von Fibromyalgie verschrieben bekam, verweigerte die Krankenversicherung die Kostenübernahme. Die Begründung bestand darin, dass es für die unter Wissenschaftlern umstrittene Krankheit keinerlei fundierte Erkenntnisse über die Symptome gäbe. Weiterhin zweifelte der Versicherer, dass sich der Krankheitsverlauf durch die Verabreichung von Cannabis bessere.
In einem weiteren Fall beabsichtigte der Kläger, wegen eines chronischen Schmerzsyndroms Cannabis auf Rezept einzunehmen, welches ihm sein Hausarzt verschrieb. Die Krankenversicherung stellte sich jedoch quer und sah sich nicht bereit, die Kosten zu übernehmen. Der Versicherer erachtete die Erkrankung als nicht schwerwiegend.
Cannabis auf Rezept: Nicht jede Erkrankung wird als schwerwiegend eingestuft
In beiden Fällen wiesen die Richter die Klagen ab. Sie beriefen auf die aktuelle Rechtsprechung, nach der Cannabispräparate ausschließlich in schwerwiegenden Fällen verordnet werden dürfen. Das könnten beispielsweise fortgeschrittene Tumorerkrankungen, multiple Sklerose oder schwere Verlaufsformen von Neurodermitis sein. Der bloße Verdacht auf ein Schmerzsyndrom reiche nicht aus, um Betroffenen Cannabis zu verschreiben.
Auf die Erkrankung kommt es an
Auch in einem dritten Fall klagte ein Mann vor dem hessischen Landessozialgericht gegen die abgelehnte Kostenübernahme seiner Versicherung. Ihm machte eine schmerzhafte Erkrankung der Bauchspeicheldrüse zu schaffen, an die er seit Jahren litt. Mehrere Therapien und der Einsatz von starken Schmerzmitteln blieben ohne Erfolg. Als letzten Ausweg verschrieb ihm sein Arzt ein Cannabismundspray. In diesem Fall urteilte das Gericht zugunsten des Klägers, da derzeit keine alternativen Behandlungsmethoden bekannt sind und die ständigen Schmerzen seine Lebensqualität erheblich minderten.